Autor Thema: [BW] 4-Säulen-Programm  (Read 156124 times)

Drehleiterkutscher

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #45 am: 20.05.2022 07:53 »
Moin!

Das sind alles schon die neuen Tabellenwerte, die die 2,8% enthalten. Hab nur auf die Schnelle nirgends die neue Strukturzulage gefunden, daher kein konkreter Wert.

Auch für die Nachzahlungen gibt es Tabellen, nach Amt und Stufe. Das geht für Leute mit Widerspruch/Klage bis 2014, ansonsten stehen im Entwurf Tabellen für das Jahr 2020, 2021 und 2022 (bis Nov 22).
Schreibe dir dazu ne pN.

Erfolgt die Nachzahlung bis 2014 nach den selben Parametern? Also gilt dort auch ab A14 Pech gehabt?

Morgen!

Die Nachzahlungen gehen sogar nur bis A10... außer für das dritte Kind, da gibt es wohl Nachzahlungen für alle die Widerspruch eingelegt/ geklagt haben. Um den entsprechenden Passus deuten zu können, habe ich aber zu wenig Ahnung von den rechtlichen Hintergründen.

Ansonsten: siehe pNs

Poincare

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #46 am: 20.05.2022 14:28 »
...und noch ein Nachtrag: falls du nach 2013 verbeamtet wurdest, sinkt auch dein PKV Beitrag, da die Beihilfe nun 70% übernimmt. Früher war es so, dass das bei 3 Kindern dann dauerhaft so blieb - ob das wieder so kommt habe ich jetzt noch nicht rausgelesen.

Es steht zumindest so im Entwurf. Ab 2. Kind 70% Beihilfe, Pension 70% Beihilfe, ab 3. Kind durchgehend 70% Beihilfe auch wenn die Familienzuschläge entfallen.

Arigo

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #47 am: 23.05.2022 09:12 »
Guten Morgen,

beim Durchforsten des Entwurfs konnte ich keine Regelung finden, wie sich bei betroffenen Ehepartnern mit Kindern der Familienzuschlag berechnet.

Beispiel: Ehemann A7 Stufe 1, Ehefrau A12 Stufe 10 / 2 Kinder

Familienzuschlag Ehemann: 158,80€ + 138,84€ + 138,84€ + 50€ + 450€ = 936,48€
Familienzuschlag Ehefrau: 158,80€ + 138,84€ + 138,84€ + 25€ + 5,25€ = 466,73€

In diesem Extremfall geht es um fast 500€ monatlich.

Hat hier jemand was finden können? Was passiert, wenn die Kinder auf die Frau "laufen"? Hat der Ehemann Pech gehabt, bzw. muss dieser dann die Kinder übernehmen, damit die Familie von dem Familienzuschlag profitieren kann? Das gibt ja ein enormes Chaos, wenn alle wechseln müssen... Oder wird einfach, wie bisher beim Ehegattenzuschlag, das ganze hälftig berechnet?

Poincare

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #48 am: 23.05.2022 15:27 »
Spannende Frage Arigo, ich habe dazu im Entwurf nichts gelesen, und doch ist es eine Frage, bei der ja alles offen ist zw. 1) nur der geringere Zuschlag, 2) ein gemittelte Zuschlag, 3) Zuschlag nach Zuordnung durch die Ehepartner. Dann ja potentiell noch durch Teilzeit verkompliziert!? Arbeitet die Ehefrau in deinem Beispiel nur 50% und der Ehemann 90%, wie teilt es sich dann auf?

Neuling2016

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #49 am: 23.05.2022 17:58 »
Kann mir den Entwurf evtl jmd zukommen lassen?
Würde ihn sehr gerne lesen, da bei mir demnächst ein Die stherrenwechsel bevorsteht.

Herzlichen Dank  :)

Arigo

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #50 am: 24.05.2022 09:41 »
Spannende Frage Arigo, ich habe dazu im Entwurf nichts gelesen, und doch ist es eine Frage, bei der ja alles offen ist zw. 1) nur der geringere Zuschlag, 2) ein gemittelte Zuschlag, 3) Zuschlag nach Zuordnung durch die Ehepartner. Dann ja potentiell noch durch Teilzeit verkompliziert!? Arbeitet die Ehefrau in deinem Beispiel nur 50% und der Ehemann 90%, wie teilt es sich dann auf?

Die Teilzeit ist hier vermutlich weiterhin unerheblich. Bisher wurde, wenn beide Ehepartner zusammen 100% erreichen, der volle Kinderzuschlag bezahlt. Ich gehe davon aus, dass daran nichts geändert wird.

Ich kann mir nur bei der schlechtesten Variante, Zuschlag nach Zuordnung des Ehepartners, ein unglaubliches Durcheinander und Chaos vorstellen. Das Landesamt wird sich vor Anträgen auf Änderung des Familienzuschlags nicht retten können.

Vermutlich wäre der gemittelte Zuschlag die fairste Variante.

Leider sind das alles nur Vermutungen und unbestätigte Annahmen.

Edit: Die (für alle Beamtenehepaare) beste und einfachste Variante wäre jede Familie für sich anzuschauen und exakt den Zuschlag auszuzahlen, den der am niedrigsten besoldete Partner bekommten würde.

Edit2: Wenn man sich das mal genau überlegt - durch verschiedene Dienstaltersstufen und Beförderungen kann es zu jährlichem Familienzuschlag-Hopping kommen. Ob das so gedacht ist?
« Last Edit: 24.05.2022 09:49 von Arigo »

pape

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« Antwort #51 am: 24.05.2022 14:58 »
Moin!

Das sind alles schon die neuen Tabellenwerte, die die 2,8% enthalten. Hab nur auf die Schnelle nirgends die neue Strukturzulage gefunden, daher kein konkreter Wert.

Auch für die Nachzahlungen gibt es Tabellen, nach Amt und Stufe. Das geht für Leute mit Widerspruch/Klage bis 2014, ansonsten stehen im Entwurf Tabellen für das Jahr 2020, 2021 und 2022 (bis Nov 22).
Schreibe dir dazu ne pN.

Bitte mal die neu überarbeiteten Tabellen zu Verfügung stellen/weiterleiten, wenn die hier bereits vorliegen.
Warum wurden die nicht eingestellt 😀
Geht A10 jetzt auch bis zur letzten Erfahrungsstufe.

Auch wie die Nachzahlung aussieht interessiert mich.

Wie sieht es aus, wenn man seit 2012 als Polizist arbeitet aber keinen Widerspruch eingelegt hat gegen die nicht amtsangemessene Besoldung. Findet da eine Nachzahlung rückwirkend bist 2012 statt, oder nur für die letzten 2 Jahre, wo man eh keinen Widerspruch einlegen musste ?

Danke für eine Antwort :)
« Last Edit: 24.05.2022 15:06 von pape »

Drehleiterkutscher

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« Antwort #52 am: 24.05.2022 15:44 »

Bitte mal die neu überarbeiteten Tabellen zu Verfügung stellen/weiterleiten, wenn die hier bereits vorliegen.
Warum wurden die nicht eingestellt 😀
Geht A10 jetzt auch bis zur letzten Erfahrungsstufe.

Auch wie die Nachzahlung aussieht interessiert mich.

Wie sieht es aus, wenn man seit 2012 als Polizist arbeitet aber keinen Widerspruch eingelegt hat gegen die nicht amtsangemessene Besoldung. Findet da eine Nachzahlung rückwirkend bist 2012 statt, oder nur für die letzten 2 Jahre, wo man eh keinen Widerspruch einlegen musste ?

Danke für eine Antwort :)

Antwort 1 kannst du dir selbst geben, wenn Du Polizist bist  - einfach den Thread zur Besoldungsrunde BW (oben angepinnt) durchforsten ;)

Wie schon oft erwähnt, wird ohne Widerspruch nur für die Jahre 2020, 2021 und 2022 nachgezahlt.

Geometer

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #53 am: 30.05.2022 09:06 »
Hallo zusammen,

mal wieder was Neues gefunden.

Referentenentwurf zur Anpassung der Dienst und Versorgungsbezüge für Baden-Württemberg.
Wie geht es weiter … Zwischenstandbericht


Referentenentwurf zur Anpassung der Dienst und Versorgungsbezüge für Baden-Württemberg. Wie geht es weiter … Zwischenstandbericht

Im Brandheiß vom März 2022 haben wir über die Inhalte des geplanten Besoldungsgesetz berichtet. Kurze Zeit später veröffentlichten wir die Stellungnahmen des DGB sowie die Initiativschreiben des ver.di Landesfachvorstandes Feuerwehr.

Inzwischen gab es zwischen DGB, ver.di und dem Finanzministerium einen Gesprächstermin, bei dem die Anliegen der Gewerkschaften  zum Gesetzentwurf erörtert wurden.

Fazit dieses Gesprächstermines ist, dass das Finanzministerium nicht vor hat, den vorliegenden Gesetzentwurf von sich aus zu ändern. Die meisten unserer Einwendungen und Anregungen wurden zwar als sinnvoll anerkannt, jedoch will man von dem bisherigen Gesetzentwurf  nicht abrücken, denn dies würde auch Begehrlichkeiten von anderen Seiten wecken und damit das Gesetzesvorhaben zum Scheitern bringen.. Selbstverständlich werden wir unsere Auffassung weiterhin aktiv gegenüber Ministerien und Landespolitik vertreten, konnten aber in den bisherigen Gesprächen keine Bereitschaft erkennen, unsere Aspekte im Gesetzentwurf aufzunehmen.

Die zum 1. Dezember geplante Anhebung der Statusämter aller Beamten im mittleren Dienst ist eine einmalige Sache und trifft nur diejenigen, die am 30.11.22 bzw. 01.12.22 im aktiven Dienst sind. Die Anhebung der Statusämter hat keinen zwingenden Einfluss auf die Stellenbewertung., Diese sind in den Stellenplänen der Kommunen festgeschrieben. Dies bedeutet, dass der ver.di Landesfachvorstand Feuerwehr Lösungen erarbeiten wird, wie Stellenbewertungen, die auf die Besoldungserhöhung aufbauen, aussehen könnten, damit auch für nachfolgende Kolleg*innen die Erhöhungen verstetigen werden können. Dies wird sich aber nicht kurzfristig lösen lassen. Ebenso die Übergänge zwischen mD und gD.

Der ver.di Landesfachvorstand Feuerwehr Baden Württemberg wird sich in sein Klausurtagung im Juli 2022 intensiv mit dieser Thematik beschäftigen.

Wir halten Euch weiterhin über das Gesetzgebungsverfahren, sowie unserer in Arbeit befindlichen mittelfristigen Lösungsansatz auf dem Laufenden.

https://feuerwehr-bawue.verdi.de/themen/nachrichten/++co++ec1eb926-dc0e-11ec-95ad-001a4a160100

micha77

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« Antwort #54 am: 30.05.2022 09:43 »

Inzwischen gab es zwischen DGB, ver.di und dem Finanzministerium einen Gesprächstermin, bei dem die Anliegen der Gewerkschaften  zum Gesetzentwurf erörtert wurden.

Fazit dieses Gesprächstermines ist, dass das Finanzministerium nicht vor hat, den vorliegenden Gesetzentwurf von sich aus zu ändern. Die meisten unserer Einwendungen und Anregungen wurden zwar als sinnvoll anerkannt, jedoch will man von dem bisherigen Gesetzentwurf  nicht abrücken, denn dies würde auch Begehrlichkeiten von anderen Seiten wecken und damit das Gesetzesvorhaben zum Scheitern bringen.. Selbstverständlich werden wir unsere Auffassung weiterhin aktiv gegenüber Ministerien und Landespolitik vertreten, konnten aber in den bisherigen Gesprächen keine Bereitschaft erkennen, unsere Aspekte im Gesetzentwurf aufzunehmen.

https://feuerwehr-bawue.verdi.de/themen/nachrichten/++co++ec1eb926-dc0e-11ec-95ad-001a4a160100

Wozu gebe ich dann den Entwurf überhaupt zur Diskussion raus, wenn ich keine Änderungen zulassen will?...oh man >:(

Poincare

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« Antwort #55 am: 30.05.2022 13:18 »
Spannende Frage Arigo, ich habe dazu im Entwurf nichts gelesen, und doch ist es eine Frage, bei der ja alles offen ist zw. 1) nur der geringere Zuschlag, 2) ein gemittelte Zuschlag, 3) Zuschlag nach Zuordnung durch die Ehepartner. Dann ja potentiell noch durch Teilzeit verkompliziert!? Arbeitet die Ehefrau in deinem Beispiel nur 50% und der Ehemann 90%, wie teilt es sich dann auf?

Die Teilzeit ist hier vermutlich weiterhin unerheblich. Bisher wurde, wenn beide Ehepartner zusammen 100% erreichen, der volle Kinderzuschlag bezahlt. Ich gehe davon aus, dass daran nichts geändert wird.


Edit2: Wenn man sich das mal genau überlegt - durch verschiedene Dienstaltersstufen und Beförderungen kann es zu jährlichem Familienzuschlag-Hopping kommen. Ob das so gedacht ist?

Naja, bisher wird der volle Kinderzuschlag bezahlt, wenn beide Ehepartner zusammen mind. 100% erreichen. Aber bisher war der volle Kinderzuschlag ja auch ein Fixum, nur abhängig von der Anzahl der Kinder. Ist der volle Kinderzuschlag eines 30% A13 70% A9 Paares mit 3 Kindern der gleiche wie der eines 70% A13 30% A9 Paares?

Wie du in deinem Edit2 schreibst, können sie es in der Form kaum der Entscheidung des jeweiligen Paares überlassen. Ich weiß natürlich nicht, wieviele das betreffen soll, aber ständige Zuordnungswechsel können sicherlich nicht erwünscht sein. Also entweder automatisch mitteln, automatisch höchstbetrag auszahlen oder, soweit rechtfertigbar, automatisch mindesbetrag auszahlen.

Zitat
Wozu gebe ich dann den Entwurf überhaupt zur Diskussion raus, wenn ich keine Änderungen zulassen will?...oh man >:(
Wurde der zur Diskussion oder zur Information rausgegeben? Ich denke, wenn das mögliche wäre, würde das Land sicher lieber noch ein paar Jahre diskutieren statt bezahlen.

micha77

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« Antwort #56 am: 30.05.2022 14:08 »

Zitat
Wozu gebe ich dann den Entwurf überhaupt zur Diskussion raus, wenn ich keine Änderungen zulassen will?...oh man >:(
Wurde der zur Diskussion oder zur Information rausgegeben? Ich denke, wenn das mögliche wäre, würde das Land sicher lieber noch ein paar Jahre diskutieren statt bezahlen.

Was soll dann ein Gesprächstermin? Okay, danke für eure Meinung, aber ihr habt eh nichts zu melden. Bleibt so...basta

Aber im Endeffekt müssen sich die Länder nicht wundern, wenn die Klagerei weiter geht - wenn man partu keine anderen Meinungen und Argumente annimmt.

Poincare

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #57 am: 30.05.2022 15:38 »


Was soll dann ein Gesprächstermin? Okay, danke für eure Meinung, aber ihr habt eh nichts zu melden. Bleibt so...basta

Aber im Endeffekt müssen sich die Länder nicht wundern, wenn die Klagerei weiter geht - wenn man partu keine anderen Meinungen und Argumente annimmt.

Das ist eine berechtigte Frage, wobei ich jetzt nicht weiß ob die Beiträge der Diskussionspartner der Rechtssicherheit dienen oder nur leicht umsetzbare Forderungen sein sollen, damit man sich nicht die Blöße gibt vor den Menschen, die man vertritt.
Viele unterstellen doch zumindest, dass die Länder bewußt in Kauf nehmen, dass wieder geklagt wird, weil es für die laufende Legislaturperiode trotzdem Geld spart.

hallo1188

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« Antwort #58 am: 07.06.2022 07:04 »
Guten Morgen,
weiss jemand wann der Entwurf  in den Landtag eingebracht wird, es naht ja die Sommerpause??

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« Antwort #59 am: 07.06.2022 09:25 »
Ich meine gelesen zu haben, dass das erst im Oktober der Fall sein soll. Aber ich kann jetzt keine Quelle mehr dazu finden.