Autor Thema: [BW] 4-Säulen-Programm  (Read 156230 times)

Ozymandias

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #480 am: 02.01.2023 13:48 »
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/

Statt 12 Stufen gibt es jetzt nur noch 10. Das sollte man berücksichtigen.

Neuling2016

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #481 am: 02.01.2023 17:17 »
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/

Statt 12 Stufen gibt es jetzt nur noch 10. Das sollte man berücksichtigen.

Das ist mir bewusst. Aber in Art. 33 (1) wird explizit genannt, dass die Erfahrungszeiten amgerechnet werden.

Etwas anderes wäre es, wenn Art. 33 (2) zutreffen würde; aber ich befand mich am 30.11.2022 nicht in der A 8, A9 oder A10

Ozymandias

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #482 am: 02.01.2023 19:52 »
Würde es auch so sehen. Dann hilft nur ein Widerspruch.
Würde es getrennt von einem Antrag und Widerspruch bezüglich amtsangemessener Alimentation mitteilen.

Das Landesamt kommt gerade mit der Arbeit nicht mehr hinterher, wird eine Weile dauern....

Neuling2016

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #483 am: 02.01.2023 20:21 »
Würde es auch so sehen. Dann hilft nur ein Widerspruch.
Würde es getrennt von einem Antrag und Widerspruch bezüglich amtsangemessener Alimentation mitteilen.

Das Landesamt kommt gerade mit der Arbeit nicht mehr hinterher, wird eine Weile dauern....

Denke für deine Einschätzung.

Ich habe nur nichts schriftliches bekommen..Habe nur eine Entgeltabrechnung, auf der die Stufe steht. Ich habe einzig und allein zur Einstellung eine Stufenfestsetzung bekommen, die aber weder überarbeitet, noch widerrufen wurde.

Gibt es dann überhaupt die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen? Oder stelle ich einen Antrag auf Überprüfung?

papabär

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #484 am: 09.01.2023 15:15 »
Hallo zusammen,

ich versteh die neue Anrechnung der Stufen noch nicht so ganz bzw. find ich es verwirrend dass die bisherige Erfahrungszeit keine Rolle spielt.

Als Beispiel: Zum 30.11.2022 A9/S4 im Februar wären es genau 7 Erfahrungsjahre.

Zum 01.12.22 dann A10/S2 nächster Stufenaufstieg 01.02.24.

Durch den Artikel 33 Abs. 5 versteh ich aber, dass von der neuen Stufe 1 zu 2 nur zwei Jahre benötigt werden und dann drei Jahre usw.

Dann sollte ich mit meinen fast 7 Erfahrungsjahre doch schon in der neuen Stufe 3 sein.

Anstatt einfach zwei Stufen der alten Stufen abzuziehen und die Erfahrungsjahre nicht zu berücksichtigen.


Würde ja auch bedeuten ein neuer Kollege ist praktisch nach 6 Jahren in Stufe 3, wozu ich 8 Jahre benötige.
« Last Edit: 09.01.2023 15:29 von papabär »


Neuling2016

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #486 am: 11.01.2023 09:55 »
https://lbv.landbw.de/documents/20181/0/3_FAQs+BVAnp-%C3%84G+2022+Stand+20.12.2022.pdf/95a90ab3-f294-1ac6-e38e-dd59bc16d728?t=1671797079476

Hier gibt es noch eine FAQ zu den Stufen.

Dann ist meine Stufe 2 unter Anrechnung der bisherigen Erfahrungszeit ja doch korrekt und die von der Personalstelle festgelegte Stufe 1 nicht korrekt.

papabär

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #487 am: 11.01.2023 11:11 »
https://lbv.landbw.de/documents/20181/0/3_FAQs+BVAnp-%C3%84G+2022+Stand+20.12.2022.pdf/95a90ab3-f294-1ac6-e38e-dd59bc16d728?t=1671797079476

Hier gibt es noch eine FAQ zu den Stufen.

Danke, aber die FAQ hatte ich schon gesehen/gelesen. Aber dadurch bin ich auch nicht weiter gekommen, da ich immer noch find dass das eine Ungleichbehandlung ist. Wie gesagt für die neue Stufe 3, werde ich 8 Jahre benötigen und neue Kollegen nur 6 Jahre.

Kann man dagegen Widerspruch einlegen ?

Archivsekretärin

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #488 am: 11.01.2023 13:30 »
Du kannst ja mal beim LBV nachfragen, ob die deine Berechnung für dich offen legen.

PhRTurtle

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #489 am: 18.01.2023 08:50 »
Anscheinend ist man von seinem eigenen Gesetz nicht mehr so überzeugt. Immerhin ein Zugeständnis. Hat jemand eine Idee,ob es sich trotzdem für den Personenkreis der vom BVAnp-ÄG "lediglich" die prozentuale Erhöhung aus der Übernahme der Tarifergebnisse bekommen hat, trotzdem weiterhin lohnt Widerspruch einzulegen. (Höherer Dienst ohne Kinder, Kollegen mit einem Kind etc.)

"Sollten Regelungen des BVAnp-ÄG 2022 im Zuge der Überprüfung durch künftige höchstrichterliche Rechtsprechung als nicht verfassungsgemäß eingestuft werden, wird das Ministerium für Finanzen etwaige Nachzahlungen entsprechend einer vom Gesetzgeber dann zu treffenden Korrekturregelung von Amts wegen rückwirkend leisten."

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/sollte-4-saeulen-modell-hoechstrichterlicher-ueberpruefung-nicht-standhalten-wird-das-land-rueckwirkend-nachzahlungen-leisten/

Ozymandias

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #490 am: 18.01.2023 08:59 »
Rückwirkend ab wann?
Bisschen viel Techtelmechtel, wenn das Reparaturgesetz jetzt auch wieder eine Korrekturregelung braucht...
Für mich liest es sich so, dass diese Zusage nur ab 2022 gilt.
Hält man sich jetzt auch noch an die Zusage für 20 und 21 oder hat sich das erledigt?

Durch Zusagen bekommt man keine Rechtssicherheit.

Versuch

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #491 am: 18.01.2023 09:22 »
Das finde ich das erste Mal einen guten Schritt der Landesregierung.
Trotzdem werde ich weiterhin Widerspruch einlegen, da ich nur so Rechtssicherheit bzgl. Nachzahlungen habe.

lotsch

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #492 am: 18.01.2023 09:55 »
Nur auf die Meldung der Gewerkschaft kann man sich nicht berufen. Es müsste dann schon in einem Amtsblatt oder anderweitig offiziell bekannt gemacht werden. Achtung ist auch geboten, ob Kommunen und andere auch umfasst sind. In Bayern war das nicht der Fall. Dann muss man genau das "Kleingedruckte" lesen und dessen Rechtmäßigkeit prüfen. Einfacher ist es Widerspruch einzulegen und sich auf den Richterbund zu berufen. Dann ist man auf der sicheren Seite.

TomChaplin

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #493 am: 20.01.2023 07:58 »
Guten Morgen.
hier mal eine Frage zur Umsetzung des 4 Säulen Modells.
Genauer zur rückwirkenden Zahlung von kinderbezogenen Zuschlägen für die Jahre vor 2020.
Ich habe Widerspruch eingelegt im Jahr 2017. Mir wurde seitens des LBV bescheinigt, dass ich
nicht jährlich einen neuen Widerspruch einlegen muss, sondern dass das Verfahren bis zur Entscheidung
ruhend gestellt wird. Nun ist ein Gesetz da,habe aber immer noch keine rückwirkenden Zahlungen (3Kinder)
erhalten (aktuell Februar Bezüge).
Weiß da jemand Bescheid ?

Archivsekretärin

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #494 am: 20.01.2023 10:32 »
Wie bist denn eingruppiert?