Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BW] 4-Säulen-Programm
Ozymandias:
https://lbv.landbw.de/documents/20181/0/3_FAQs+BVAnp-%C3%84G+2022+Stand+20.12.2022.pdf/95a90ab3-f294-1ac6-e38e-dd59bc16d728?t=1671797079476
Hier gibt es noch eine FAQ zu den Stufen.
Neuling2016:
--- Zitat von: Ozymandias am 11.01.2023 09:31 ---https://lbv.landbw.de/documents/20181/0/3_FAQs+BVAnp-%C3%84G+2022+Stand+20.12.2022.pdf/95a90ab3-f294-1ac6-e38e-dd59bc16d728?t=1671797079476
Hier gibt es noch eine FAQ zu den Stufen.
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Dann ist meine Stufe 2 unter Anrechnung der bisherigen Erfahrungszeit ja doch korrekt und die von der Personalstelle festgelegte Stufe 1 nicht korrekt.
papabär:
--- Zitat von: Ozymandias am 11.01.2023 09:31 ---https://lbv.landbw.de/documents/20181/0/3_FAQs+BVAnp-%C3%84G+2022+Stand+20.12.2022.pdf/95a90ab3-f294-1ac6-e38e-dd59bc16d728?t=1671797079476
Hier gibt es noch eine FAQ zu den Stufen.
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Danke, aber die FAQ hatte ich schon gesehen/gelesen. Aber dadurch bin ich auch nicht weiter gekommen, da ich immer noch find dass das eine Ungleichbehandlung ist. Wie gesagt für die neue Stufe 3, werde ich 8 Jahre benötigen und neue Kollegen nur 6 Jahre.
Kann man dagegen Widerspruch einlegen ?
Archivsekretärin:
Du kannst ja mal beim LBV nachfragen, ob die deine Berechnung für dich offen legen.
PhRTurtle:
Anscheinend ist man von seinem eigenen Gesetz nicht mehr so überzeugt. Immerhin ein Zugeständnis. Hat jemand eine Idee,ob es sich trotzdem für den Personenkreis der vom BVAnp-ÄG "lediglich" die prozentuale Erhöhung aus der Übernahme der Tarifergebnisse bekommen hat, trotzdem weiterhin lohnt Widerspruch einzulegen. (Höherer Dienst ohne Kinder, Kollegen mit einem Kind etc.)
"Sollten Regelungen des BVAnp-ÄG 2022 im Zuge der Überprüfung durch künftige höchstrichterliche Rechtsprechung als nicht verfassungsgemäß eingestuft werden, wird das Ministerium für Finanzen etwaige Nachzahlungen entsprechend einer vom Gesetzgeber dann zu treffenden Korrekturregelung von Amts wegen rückwirkend leisten."
https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/sollte-4-saeulen-modell-hoechstrichterlicher-ueberpruefung-nicht-standhalten-wird-das-land-rueckwirkend-nachzahlungen-leisten/
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