Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[BW] 4-Säulen-Programm

<< < (2/104) > >>

Bastel:
Gegen was möchtest du vorgehen?

Du hast prinzipiell kein Recht auf Beförderung.

Archivsekretärin:
Kein Recht auf Beförderung aber die Praxis, die in meinem Fall angewendet werden würde, kann auch nicht richtig sein. Auf jeden Fall würde ich die zusätzlichen Arbeiten wieder abgeben und nur noch strikt arbeiten, wofür ich ursprünglich eingestellt und später verbeamtet wurde. Und ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt würde ich trotzdem vereinbaren wollen.
Auch wenn man kein Recht auf Beförderung hat, muss man sich doch nicht alles gefallen lassen.

PhRTurtle:
Für die Zunahme an Erfahrung und Kompetenzen gibt es ja innerhalb der Ämter die Erfahrungsstufen die völlig automatisch nach Jahren getaktet kommen.
Ob dir der Dienstherr ein neues Amt überträgt kann ja von sehr vielen Faktoren abhängen. Wie mein Vorredner schon schrieb gibt es kein Anrecht auf Beförderung. Selbst wenn man unter anderem eine Tätigkeit ausübt die formal einem höheren Amt zugeordnet wäre, ist das allein erstmal kein Anspruch.
Leider. Da unterscheidet sich das Verhältnis zwischen Beamten und Dienstherr nun mal von dem zwischen Angestellten und Arbeitgebern.
Deinen Frust kann ich voll nachvollziehen. Vor allem als jemand aus dem höheren Dienst der bisher ja völlig unbeachtet bleibt im 4 Säulen Modell.
Ein Widerspruch gegen die Alimentation lohnt sich denke ich sowieso. Wenn du klagst könntest du evtl auch der Präzedenzfall sein der für alle anderen gleich aufdeckt dass auch das 4-Säulenmodell nicht verfassungskonform ist. Auf jeden Fall viel Erfolg !

Archivsekretärin:
Ja gut, dass der höhere Dienst vom 4-Säulen-Modell ausgeschlossen ist, ist ja auch schon ein dickes Ding an sich.

Für mich bleibt dann halt die Konsequenz, mich woanders hin zu bewerben. Stellen gibt es genug, die meisten auch besser eingruppiert.

Rheini:

--- Zitat von: PhRTurtle am 22.02.2022 13:28 ---........ Ein Widerspruch gegen die Alimentation lohnt sich denke ich sowieso. Wenn du klagst könntest du evtl auch der Präzedenzfall sein der für alle anderen gleich aufdeckt dass auch das 4-Säulenmodell nicht verfassungskonform ist. Auf jeden Fall viel Erfolg !

--- End quote ---

Es würde mich wundern wenn bei einer so grundlegenden Sache, keine Klagen eingelegt werden. Und zwar gegen alles und jeden .....

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version