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[BW] 4-Säulen-Programm
TomChaplin:
Hallo.
Leider immer noch keine Nachzahlung des Familienzuschlags für die Kinder nach erfolgtem Widerspruch 2017 bei den März Bezügen.
Gesetz ist doch längst verabschiedet. Da kann man doch mal in die Pötte kommen beim LBV.Keine Auszahlung, keine Informationen ob und wann die Nachzahlung erfolgt ....
Traurig 😢
Man kann doch nicht immer auf Zeit spielen.
Es gat ja schließlich ewig gedauert bis das Gesetz verabschiedet worden ist. Dann doch jetzt etwas Beschleunigung für das Volk....
Ozymandias:
Nur so als Hinweis:
Zur Kostendämpfungspauschale wird weiterhin ein Widerspruch empfohlen. Sind zwar nur paar Euro, aber die Begründung war damals interessant.
Beschluss vom 09.03.2022 -
BVerwG 5 B 26.21
--- Zitat ---Das Verfahren kann dem Senat voraussichtlich Gelegenheit geben, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der Beamten u.a. in Krankheitsfällen gewährten Beihilfe und ihrer Einschränkung durch eine Kostendämpfungspauschale insbesondere im Hinblick auf deren Differenzierung nach Besoldungsgruppen sowie hinsichtlich des Bestehens oder Nichtbestehens prozeduraler Begründungspflichten des Gesetz- oder Verordnungsgebers fortzuentwickeln.
--- End quote ---
Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 C 5.22.
Neben dem BVerfG bei der Alimentation nimmt also auch das Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich die Begründungspflicht bei Beihilfeangelegenheiten näher unter die Lupe.
Die Begründungen waren damals wohl hauptsächlich haushalterisch geprägt u.a. war das Gesetz 13/14 lediglich eine Sparmaßnahme an Beamten und vieles davon wurde von den Gerichten bereits einkassiert.
Versuch:
Danke.
Gibt es einen Musterwiderspruch?
Ozymandias:
https://feuerwehr-bawue.verdi.de/themen/nachrichten/++co++0cc48c9a-5b4c-11eb-92dc-001a4a160100
Oben rechts gibt es ein altes Muster, sollte aber in Ordnung sein.
Wichtig ist es gegen den Beihilfebescheid Widerspruch einzulegen, in dem die Pauschale abgezogen wird.
VG war der Ansicht verfassungswidrig
VGH war der Ansicht in Ordnung.
Nun eben seit einem Jahr beim Bundesverwaltungsgericht.
Versuch:
Danke...
Das sind bei .ihr mehrere Bescheide.
Dann muss ich gegen jeden Widerspruch einlegen?
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