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[BW] 4-Säulen-Programm
Bastel:
--- Zitat von: Lasse19 am 25.07.2023 09:27 ---Guten Morgen zusammen,
Ich bin neu hier und wollte nachfragen ob es schon zeitlich absehbar ist, wann über die Rechtmäßigkeit des 4 Säulen Models entschieden wird. Also die entsprechende Anhebung des kompletten gehobenen Dienstes
Bezug: https://lbv.landbw.de/-/umgang-mit-widersprüchen-gegen-die-regelungen-des-bvanp-Äg-2022
Vielen Dank für eure Hilfe.
--- End quote ---
In 10-15 Jahren vielleicht. Mit Glück...
SwenTanortsch:
--- Zitat von: Lasse19 am 25.07.2023 09:27 ---Guten Morgen zusammen,
Ich bin neu hier und wollte nachfragen ob es schon zeitlich absehbar ist, wann über die Rechtmäßigkeit des 4 Säulen Models entschieden wird. Also die entsprechende Anhebung des kompletten gehobenen Dienstes
Bezug: https://lbv.landbw.de/-/umgang-mit-widersprüchen-gegen-die-regelungen-des-bvanp-Äg-2022
Vielen Dank für eure Hilfe.
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Eine realistische zeitliche Einschätzung über die Dauer aller weiterer Verfahren - nicht nur der in Baden-Württemberg - wird mit einiger Wahrscheinlichkeit mit der angekündigten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts absehbarer werden. Eine tatsächlich belastbare zeitliche Angabe kann Dir heute aber niemand geben. Zehn bis 15 Jahre wird eine rechtskräftige Entscheidung allerdings nicht dauern; jedoch darfst Du mit mehreren Jahren rechnen.
Je schneller gegen das aktuelle Besoldungsgesetz vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg geklagt werden wird, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass die rechtkräftige Entscheidung früher als später erfolgen wird. Je nachdem, wie schnell dann die Entscheidung der Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtsbarkeit erfolgen wird, wird mit einer rechtskräftigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu rechnen sein.
Sofern das Bundesverfassungsgericht seine sogenannte Besoldungsdogmatik mit der anstehenden Entscheidung weitgehend abschließt - wofür einiges spricht -, werden die seit 2016 dort anhängigen Verfahren nach und nach rechtskräftig entschieden werden, wobei Baden-Württemberg hier ggf. noch einmal eine besondere Rolle spielen wird, weil das Bundesland bereits in der Entscheidung vom 16. Oktober 2018 - 2 BvL 2/17 - (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/10/ls20181016_2bvl000217.html) vom Bundesverfassungsgericht betrachtet worden ist, nachdem das VG Karlsruhe am 15. Dezember 2016 in dem Verfahren 6 K 4048/14 einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss gefasst hat. Die ihm zugrunde liegende Klage hat dabei zwar nicht die Höhe der Grundgehaltssätze angezweifelt, auch hat das Land im Anschluss die für nichtig erklärte Regelung korrigiert - dennoch ist es auf Grundlage der 2020 ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weiterhin nicht zur Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation zurückgekehrt, was ggf. für die spätere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Rolle spielen kann.
Lasse19:
Danke für die Antwort auch wenn ich nur einen Teil dieses komplexen Themenbereichs verstehe.
Ich dachte es gab die Zusage vom Land, dass das Gehalt ab Dezember 2022 nachbezahlt wird, sollte die Klage vor Gericht durchgehen.
Ist es da nicht im Interesse der Regierung möglichst schnell eine Entscheidung zu erhalten damit sich nicht große Summen an Rückzahlungen ansammeln?
SwenTanortsch:
Leider ist es genau umgedreht, Lasse:
Euer Gesetzgeber hat das Vier-Säulen-Modell (einstimmig oder bei einigen Enthaltungen, das habe ich nicht mehr in Erinnerung) verabschiedet, um den Beamten über ein kaschiertes "Sonderopfer" mehrere Milliarden € an ihnen verfassungsrechtlich zustehenden Besoldungsansprüche vorzuenthalten. Irgendwelchen ggf. gemachten Zusagen würde ich von daher nicht vertrauen. Vielmehr kann nur allen Beamten angeraten sein, am Ende des Jahres Widerspruch gegen die im Kalenderjahr 2023 gewährte Alimentation einzulegen. Denn einem Dienstherrn, der so handelt wie auch der eure, kann hinsichtlich der gewährten Besoldung rein gar nichts geglaubt werden. Er dürfte spätestens im letzten betreffenden Gesetzgebungsverfahren jedes in ihm gesetzte Vertrauen verwirkt haben. An einer schnellen Entscheidung sollte er kein Interesse haben, da man davon ausgehen darf, dass es sein vorrangiges Ziel ist, nicht bewiderspruchte Besoldung mittel- und langfristig zulasten seiner Beamten einzusparen.
Ozymandias:
Zwar hat der Finanzminister eine großzügige Zusage gegeben. Wie lange diese gilt und co. steht in den Sternen. Irgendwann kommt ein neues Besoldungsgesetz und dann muss es aus meiner Sicht eine neue Zusage geben...
Jedes Jahr Widerspruch einlegen und auch jedes Mal die Folgejahre einbeziehen. Bei 3 Kindern oder mehr, den Widerspruch gegen den Familienzuschlag extra erwähnen. So ist man ganz leicht auf der sicheren Seite.
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