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[BW] 4-Säulen-Programm

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axum705:
Ich denke aber, dass mit der Stellenhebung im mD dieses Instrument nun weitgehend ausgeschöpft ist. Eine Verschiebung des Endamts gD/Eingangsamts hD auf A14 wird vermutlich deshalb nicht kommen, da dann eine Masse an Lehrern nach A14 zu heben sind. Nur drei Besoldungsgruppen im hD wird es wahrscheinlich nicht geben, da dies aus meiner Sicht die Einführung einer Besoldungsgruppe A17 mit Endgrundgehalt irgendwo zwischen B2/B3 bedingt.

Spannend wird es werden, wenn die kommenden Urteile auf das Abstandsgebot zwischen den Laufbahn- bzw. den Besoldungsgruppen abstellen. Der Abstand Endamt mD zu Endamt gD wurde von 53% auf 37% eingeebnet. Wenn man die typischen Dienstposten in der jeweiligen Besoldungsgruppe in einer Kommune vergleicht, ist der Gehaltsabstand für das Mehr an Verantwortung, Personalführung und Entscheidungsspielräume aus meiner Sicht nicht sehr groß (18.800 € p.a. A10/A13 2023 gegenüber 23.600 € A9/A13 2021).

LehrerBW:
Kurze Frage...soweit ich weiß hat man im Zuge des 4-Säulenmodells ja auch eine Rückzahlung für die ersten beiden Kinder bekommen.
Aber nur bis A10, oder?
Gab es eigentlich eine Begründung warum es oberhalb von A10 keine Rückzahlung gab?
Weil der Zuschlag fürs erste Kind wird ja bis A13/10 gezahlt.

Ozymandias:
Neues vom DRB BW:
https://www.drb-bw.de/medien/mitteilungen_02_2023.pdf

3 Musterverfahren für die Jahre ab 2022 laufen nun an.

Famschden:
Hallo, ich hatte vor ein paar Monaten schon mal hier im Forum angefragt. Ich hatte 2018 einen allgemeinen Widerspruch gegen die amtsangemessene Alimentation eingereicht. Von meinem Arbeitgeber (Landkreis) wurde mir ein negativer Bescheid mitgeteilt. ich hätte angeblich einen extra Widerspruch gegen den Familienzuschlag ab dem dritten Kind schreiben müssen. Wo steht dieses genau? Eine richtige aussagefähige Antwort habe ich nie erhalten. Jetzt würde es mich interessieren, wie es anderen von Euch ergangen ist, die auch einen allgemeinen Widerspruch eingelegt haben. Mir geht es in dieser Frage besonders um den Anspruch ab dem 3. Kind, weil für meine ersten beiden Kinder war ich damals laut Tabelle schon zu hoch in der Dienstalterstufe. Wobei mich auch interessieren würde ob diese Tabelle nach der alten oder neuen Dienstalterstufeneinteilung angegeben ist.
Ich habe gehört das z.B. Nordrhein-Westfalen nicht zwischen 2 verschiedenen Widersprüchen unterscheidet, welches uns mal wieder vor Augen hält, dass unser Finanzministerium hier im Ländle geizig ist und es zeigt das man ab 3 Kinder in der Gesellschaft nicht angesehen ist.

Ozymandias:
Bezüglich 3. Kind wurde es hier in den letzten 40-80 Seiten diskutiert. U.a von SwenTanortsch gab es dazu wie immer gute Infos. https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.5130.html

Aber es sieht nicht gut aus, die Quintessenz war auch hier, dass 2 Widersprüche notwendig sind. Einmal allgemein und 3. Kind+.

Ich persönlich sehe es anders und würde es so nicht hinnehmen. Die Erfolgschancen sind aber nahezu bei 0, je nach Wortlaut des Widerspruchs. Viele Gewerkschaften haben mehrere Widersprüche zur Verfügung gestellt. Aktive, Pensionäre, 3 Kinder+....

Tja, Querulantentum wird in Deutschland halt belohnt, in Zukunft gegen jeden Buchstaben einzeln Widerspruch einlegen und als Widerspruchsbegründung alle Permutationen des Alphabets vortragen.  :P

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