Autor Thema: [BW] 4-Säulen-Programm  (Read 153844 times)

WasDennNun

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #90 am: 27.06.2022 08:35 »
Und wenn sich jetzt schon diese breite Masse der Beamtenschaft scheinbar unterbesoldet fühlt, frage ich mich wahrlich wie sich erst die ganzen Tarifbeschäftigten im ÖD fühlen müssen, zumal hier seit Jahrzehnten unterirdische durch Tarifvertragsparteien auszuhandelnde Tarifergebnisse, dann eh wieder zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtenschaft übertragen werden.

Totaller Humbug. Es gibt einige Länder welche in der Vergangenheit ihr eigenes Süppchen gekocht haben.
Es ist ja eher in der jüngeren Vergangenheit so, dass man sich an den TV Abschlüssen orientiert, spätestens seit es ein Prüfkriterium für die amtsangemessene Alimentation ist, muss der Gesetzgeber das ja auch im Blick haben.

HansDampf123

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #91 am: 27.06.2022 16:04 »
Tut mir leid, dass ich in die Neiddiskussion reinfunken muss. Ich verstehe leider bei dem Gesetzentwurf etwas nicht.

Beim Familienzuschlag 2. Kind steht:

"Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das zweite zu berücksichtigende Kind
abhängig von der Besoldungsgruppe und der Stufe des Grundgehalts nach Maßgabe nachstehender
Tabelle (Monatsbeträge in Euro )"

Bezieht sich die dann nachfolgende Tabelle nur auf das 2. Kind oder sind da die Zuschläge für beide zusammengefasst?
Wenn nur das 2. Kind gemeint ist, wäre das ja auch eine absurd hohe Erhöhung  :o

Und noch eine Frage Kinder betreffend. Gem. Art. 35  bekommt man ohne Einspruch keine Nachzahlung für das dritte Kind, für die ersten beiden Kinder jedoch schon (ab 2020). Stimmt das oder verstehe ich nur etwas falsch?

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten, die man hier erhält  :)

Drehleiterkutscher

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #92 am: 27.06.2022 16:25 »
Hallo,

wenn ich es richtig verstanden habe, muss man den Wert in der Tabelle für das 2. Kind dazurechnen, also 138 Euro plus Tabellenwert. Für das erste Kind erhöht es sich um 50/25 Euro mD / gD.

Zur Nachzahlung drittes Kind: Ja, so verstehe ich das auch - irgendwo steht auch eine Begründung dazu.


Arigo

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #93 am: 27.06.2022 16:32 »
Tut mir leid, dass ich in die Neiddiskussion reinfunken muss. Ich verstehe leider bei dem Gesetzentwurf etwas nicht.

Beim Familienzuschlag 2. Kind steht:

"Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das zweite zu berücksichtigende Kind
abhängig von der Besoldungsgruppe und der Stufe des Grundgehalts nach Maßgabe nachstehender
Tabelle (Monatsbeträge in Euro )"

Bezieht sich die dann nachfolgende Tabelle nur auf das 2. Kind oder sind da die Zuschläge für beide zusammengefasst?
Wenn nur das 2. Kind gemeint ist, wäre das ja auch eine absurd hohe Erhöhung  :o

Genauso ist es - alles gestaffelt nach Besoldung und Erfahrungsstufe.

Erstes Kind 138€ + 0€ oder 25€ oder 50€.
Zweites Kind 138€ + 0€ bis 450€.

Neuer12

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #94 am: 27.06.2022 21:04 »
Tut mir leid, dass ich in die Neiddiskussion reinfunken muss. Ich verstehe leider bei dem Gesetzentwurf etwas nicht.

Beim Familienzuschlag 2. Kind steht:

"Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das zweite zu berücksichtigende Kind
abhängig von der Besoldungsgruppe und der Stufe des Grundgehalts nach Maßgabe nachstehender
Tabelle (Monatsbeträge in Euro )"

Bezieht sich die dann nachfolgende Tabelle nur auf das 2. Kind oder sind da die Zuschläge für beide zusammengefasst?
Wenn nur das 2. Kind gemeint ist, wäre das ja auch eine absurd hohe Erhöhung  :o

Genauso ist es - alles gestaffelt nach Besoldung und Erfahrungsstufe.

Erstes Kind 138€ + 0€ oder 25€ oder 50€.
Zweites Kind 138€ + 0€ bis 450€.

Da könnte man also mit niedriger Gehaltsstufe bei gleicher Anzahl von Kids mehr verdienen.
Spätestens daran sieht man den Murks

Drehleiterkutscher

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #95 am: 27.06.2022 21:18 »
Tut mir leid, dass ich in die Neiddiskussion reinfunken muss. Ich verstehe leider bei dem Gesetzentwurf etwas nicht.

Beim Familienzuschlag 2. Kind steht:

"Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das zweite zu berücksichtigende Kind
abhängig von der Besoldungsgruppe und der Stufe des Grundgehalts nach Maßgabe nachstehender
Tabelle (Monatsbeträge in Euro )"

Bezieht sich die dann nachfolgende Tabelle nur auf das 2. Kind oder sind da die Zuschläge für beide zusammengefasst?
Wenn nur das 2. Kind gemeint ist, wäre das ja auch eine absurd hohe Erhöhung  :o

Genauso ist es - alles gestaffelt nach Besoldung und Erfahrungsstufe.

Erstes Kind 138€ + 0€ oder 25€ oder 50€.
Zweites Kind 138€ + 0€ bis 450€.

Da könnte man also mit niedriger Gehaltsstufe bei gleicher Anzahl von Kids mehr verdienen.
Spätestens daran sieht man den Murks

Eher nicht, Abstand bleibt trotzdem noch einigermaßen gewahrt.

Archivsekretärin

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #96 am: 28.06.2022 06:06 »
Nach der neuen Tabelle dauert es in den ersten fünf Stufen ab jetzt drei statt zwei Jahre. Ich bin mal mit den ganzen Stufen gespannt, wie sich das letztendlich auswirkt, da ich ja eigentlich nächstes Jahr in Stufe fünf kommen würde.

MitleserBW

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #97 am: 28.06.2022 08:57 »
Nach der neuen Tabelle dauert es in den ersten fünf Stufen ab jetzt drei statt zwei Jahre. Ich bin mal mit den ganzen Stufen gespannt, wie sich das letztendlich auswirkt, da ich ja eigentlich nächstes Jahr in Stufe fünf kommen würde.

Kann man sich ja für sich selbst ausrechnen wo man in der neuen Tabelle landet. Daher auch die Auskunft der Gewerkschaften, dass es in der Regel eine kleine Erhöhung für jeden bedeutet. (grob gerechnet macht jeder ein plus von 3 Jahren). Für manche reicht das dann zur nächsten Stufe, für manche kommt man nur nah an die neue Stufe heran und bekommt diese dann 3 Jahre früher als geplant.

Zumindest habe ich mir das so für mich ausgerechnet. :-)


Drehleiterkutscher

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« Antwort #98 am: 28.06.2022 09:17 »
Naja, genau steht da das:

Zitat
Artikel 17

(4) Nicht unter den Anwendungsbereich der Absätze 1 bis 3 fallende Beamtinnen
und Beamte werden derjenigen Stufe zugeordnet, die numerisch um zwei kleiner als
die für sie bisher maßgebliche Stufe ist. Die in dieser bisherigen Stufe bereits erbrachte Erfahrungszeit sowie berücksichtigungsfähige Zeit (§ 32 LBesGBW) wird auf die Stufenlaufzeit der neu zugeordneten Stufe angerechnet.

Das beißt sich ja je nachdem - nach Stufenlaufzeit lande ich eine Stufe höher, also -1 Stufe. Pauschal wird man aber 2 Nummern kleiner eingeordnet. Bin gespannt, wie das jetzt gehandhabt wird, Dienststellen sind ja jetzt schon kreativ bei der Einstufung bei Neueinstellungen  ;D

Archivsekretärin

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #99 am: 28.06.2022 09:22 »
Naja, genau steht da das:

Zitat
Artikel 17

(4) Nicht unter den Anwendungsbereich der Absätze 1 bis 3 fallende Beamtinnen
und Beamte werden derjenigen Stufe zugeordnet, die numerisch um zwei kleiner als
die für sie bisher maßgebliche Stufe ist. Die in dieser bisherigen Stufe bereits erbrachte Erfahrungszeit sowie berücksichtigungsfähige Zeit (§ 32 LBesGBW) wird auf die Stufenlaufzeit der neu zugeordneten Stufe angerechnet.

Das beißt sich ja je nachdem - nach Stufenlaufzeit lande ich eine Stufe höher, also -1 Stufe. Pauschal wird man aber 2 Nummern kleiner eingeordnet. Bin gespannt, wie das jetzt gehandhabt wird, Dienststellen sind ja jetzt schon kreativ bei der Einstufung bei Neueinstellungen  ;D

Ja eben. Bei mir waren sie auch kreativ und haben mich weiter zurückgestuft um dann die Probezeit zu verkürzen. Die hatten es nicht auf dem Schirm, dass ich meine 20er Jahre zum größten Teil im Ausland verbracht habe und nicht im öD. Deshalb hab ich auch keine Ahnung, wie sie meine Erfahrungszeit jetzt berechnen. Das wird eine große Überraschung im Dezember.

Arigo

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« Antwort #100 am: 28.06.2022 09:47 »
Tut mir leid, dass ich in die Neiddiskussion reinfunken muss. Ich verstehe leider bei dem Gesetzentwurf etwas nicht.

Beim Familienzuschlag 2. Kind steht:

"Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das zweite zu berücksichtigende Kind
abhängig von der Besoldungsgruppe und der Stufe des Grundgehalts nach Maßgabe nachstehender
Tabelle (Monatsbeträge in Euro )"

Bezieht sich die dann nachfolgende Tabelle nur auf das 2. Kind oder sind da die Zuschläge für beide zusammengefasst?
Wenn nur das 2. Kind gemeint ist, wäre das ja auch eine absurd hohe Erhöhung  :o

Genauso ist es - alles gestaffelt nach Besoldung und Erfahrungsstufe.

Erstes Kind 138€ + 0€ oder 25€ oder 50€.
Zweites Kind 138€ + 0€ bis 450€.

Da könnte man also mit niedriger Gehaltsstufe bei gleicher Anzahl von Kids mehr verdienen.
Spätestens daran sieht man den Murks

Eher nicht, Abstand bleibt trotzdem noch einigermaßen gewahrt.

Das Problem ist hier tatsächlich, dass jede Gehaltserhöhung (ob neue Besoldungsgruppe oder Erfahrungsstufe) dazu führt, dass diese aufgrund des dann geringeren Familienzuschlags niedriger ausfällt.

sapere aude

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« Antwort #101 am: 28.06.2022 12:45 »
Tut mir leid, dass ich in die Neiddiskussion reinfunken muss. Ich verstehe leider bei dem Gesetzentwurf etwas nicht.

Beim Familienzuschlag 2. Kind steht:

"Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das zweite zu berücksichtigende Kind
abhängig von der Besoldungsgruppe und der Stufe des Grundgehalts nach Maßgabe nachstehender
Tabelle (Monatsbeträge in Euro )"

Bezieht sich die dann nachfolgende Tabelle nur auf das 2. Kind oder sind da die Zuschläge für beide zusammengefasst?
Wenn nur das 2. Kind gemeint ist, wäre das ja auch eine absurd hohe Erhöhung  :o

Genauso ist es - alles gestaffelt nach Besoldung und Erfahrungsstufe.

Erstes Kind 138€ + 0€ oder 25€ oder 50€.
Zweites Kind 138€ + 0€ bis 450€.

Da könnte man also mit niedriger Gehaltsstufe bei gleicher Anzahl von Kids mehr verdienen.
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Eher nicht, Abstand bleibt trotzdem noch einigermaßen gewahrt.

Wenn ein Beamter 450 Euro weniger erhält als ein anderer Beamter mit gleicher Kinderanzahl, kann mE das Abstandsgebot nicht mehr eingehalten werden. Der Abstand der Besoldungsgruppe mit +450 Euro und der ersten Besoldungsgruppe mit +0 Euro wird erheblich reduziert. Die konkreten Abstufungen dazwischen sind mE auch nicht unebachtlich.

Poincare

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« Antwort #102 am: 29.06.2022 09:45 »
Tut mir leid, dass ich in die Neiddiskussion reinfunken muss. Ich verstehe leider bei dem Gesetzentwurf etwas nicht.

Beim Familienzuschlag 2. Kind steht:

"Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das zweite zu berücksichtigende Kind
abhängig von der Besoldungsgruppe und der Stufe des Grundgehalts nach Maßgabe nachstehender
Tabelle (Monatsbeträge in Euro )"

Bezieht sich die dann nachfolgende Tabelle nur auf das 2. Kind oder sind da die Zuschläge für beide zusammengefasst?
Wenn nur das 2. Kind gemeint ist, wäre das ja auch eine absurd hohe Erhöhung  :o

Und noch eine Frage Kinder betreffend. Gem. Art. 35  bekommt man ohne Einspruch keine Nachzahlung für das dritte Kind, für die ersten beiden Kinder jedoch schon (ab 2020). Stimmt das oder verstehe ich nur etwas falsch?

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten, die man hier erhält  :)

Hm jetzt habe ich das nicht vorliegen. Ich hatte es so verstanden, dass auch für das dritte Kind für 2021 und 2022 nachgezahlt wird, ohne dass ich was tun muss. Ist das verkehrt, und wenn ja, kann mir jemand sagen, in welcher Form ich noch aktiv werden kann?

Edit: Ich meine es hat noch niemand hier gepostet:
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen/
Hier ist das Gesetz nun öffentlich einsehbar.

Nun meine Antwort selber gefunden:
Zitat
In Umsetzung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 –
2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17 – soll das BVAnp-ÄG 2022 auch rückwirkend die Rechtslage für all Diejenigen verfassungsgemäß umgestalten, die einen statthaften Rechtsbehelf betreffend die Amtsangemessenheit ihrer Besoldung eingelegt haben und
über den noch nicht bestandskräftig entschieden worden ist. Dies gilt im Hinblick auf
den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 – 2 BvL 6/17 –
ebenfalls für die Beamtenversorgung. Eine allgemeine rückwirkende Behebung des
Verfassungsverstoßes ist mit Blick auf die Besonderheiten des Richter- und Beamtenverhältnisses nicht geboten (vgl. BVerfGE 155, 182; BVerfGE 139, 64). Aufgrund
einer entsprechenden Zusage des Landes Baden-Württemberg sollen jedoch rückwirkende Besoldungs- sowie Versorgungskorrekturen ab dem 1. Januar 2020 bis
zum Inkrafttreten dieses Gesetzes unabhängig von der Einlegung eines Rechtsbehelfs erfolgen.
In der Begründung (Seite 106), entschuldigt bitte meine laienhafte Zitierung.
« Last Edit: 29.06.2022 09:55 von Poincare »

Ozymandias

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #103 am: 29.06.2022 11:34 »
Was glaubt ihr wie viele Beamte von 2014 bis 2020 Widerspruch eingelegt haben?
Gerade in den unteren Besoldungsgruppen kommt da jede Menge zusammen.

Familienzuschlag ab dem dritten Kind liegt nun bei 750 Euro wenn ich das richtig sehe? Ob es sich da lohnt ein Harem mit Beamtinnen anzulegen?

WasDennNun

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #104 am: 29.06.2022 11:36 »
Was glaubt ihr wie viele Beamte von 2014 bis 2020 Widerspruch eingelegt haben?
Gerade in den unteren Besoldungsgruppen kommt da jede Menge zusammen.
und ich befürchte das da die Wenigsten ein Widerspruch eingelegt haben.
Zitat
Familienzuschlag ab dem dritten Kind liegt nun bei 750 Euro wenn ich das richtig sehe? Ob es sich da lohnt ein Harem mit Beamtinnen anzulegen?
Auf keinen Fall, da ein Kind ja mehr als 750€ kostet wäre es ja ein Minus Geschäft.