Das, was das Ministerium unter der Rubrik "Besoldung" zur Ämterneubewertung schreibt, ist sachlich richtig, Neuer, bleibt aber nur eine allgemeine Beschreibung, also gänzlich unkonkret. Zugleich habe ich es aber noch nicht geschafft, mich eingehend mit der Begründung des Gesetzentwurfs zu beschäftigen. Zugleich weiß ich, dass ich mich aber mit dem Entwurf in der Vergangenheit bereits kursorisch beschäftigt habe, ohne mich noch hinreichend präzise zu erinnern.
Was aber so oder so eindeutig ist, ist, dass die geplanten Maßnahmen nicht hinreichend sein können, um den Fehlbetrag von monatlich 871,18 € bzw. 26,0 %, der 2020 zwischen der Mindest- und gewährten Nettoalimentation zu verzeichnen gewesen ist (vgl. den bekannten DÖV-Beitrag), zu heilen. Wenn ich es richtig erinnere, hat die Landesregierung ausgeführt, dass die geplanten Maßnahmen zu Mehrkosten von 279 Mio. € führen würden, während eine Anhebung der Grundgehaltssätze zu Mehrkosten von 2,9 Mrd. € führen würden. Da zugleich - auch das schreibe ich nur aus der Erinnerung - die Bemessung der Mindest- und gewährten Nettoalimentation in der Gesetzesbegründung verschiedentlich zu bezweifeln wäre, dürften die entsprechenden Mehrkosten tatsächlich eher noch höher liegen. Vor geraumer Zeit habe ich mal die Mindestbesoldung als indizielles Maß zur Identifikation des Verletzungsgrads der Baden-Württembergischen Besoldungsordnung A im Jahr 2020 bemessen. Die Besoldungsordnung ist in einem so weitgehenden Maße verletzt, dass es ausgeschlossen sein sollte, zu einer amtsangemessenen Alimentation zurückkehren zu können, ohne dass die Grundgehaltssätze erhöht werden würden. Die geplanten Maßnahmen sind materiell und die herangezogenen Begründungen sind prozedural völlig ungeeignet, um eine verfassungskonforme Alimentation, die auch in Baden-Württemberg seit spätestens 2008 eklatant verfehlt wird, wieder herzustellen.