Ich denke, angemessene Entlohnung für Lehrkräfte muss sein. Und ich denke, das sollte ohne Beamtenverhältnis passieren können.
Wie sollte das ohne Beamtenverhältnis passieren können? Es bliebe dann nur der TV-L.
Ein neu eingestellter Gymnasiallehrer in Baden-Württemberg verdient ab Dezember 2022 in A 13Z, Stufe 3 genau 3680,82 Euro netto vor PKV. Abzüglich ca. 300 Euro PKV kann man von 3380,82 Euro ausgehen.
In TV-L E 13, Stufe 1 verdient ein beschäftigter Gymnasiallehrer bei identischer Tätigkeit 2538,06 Euro netto, also 842,76 Euro weniger als der verbeamtete.
Bei Grundschullehrern ist die Differenz zwischen A 12 und EG 11 ähnlich. (Alle Angaben für ledige Kinderlose, als GKV wurde die TK gewählt.)
Wie wollen Sie eine angemessene Entlohnung im Beschäftigtenverhältnis herstellen? Alle Lehrer in EG 15 eingruppieren (selbst dann käme man oft mit A 13/Z besser weg)? Und was machte man dann mit den Inhabern von Funktionsstellen und Schulleitern? In die nicht existenten Entgeltgruppen EG 16, EG 17 und EG 18 eingruppieren?