Autor Thema: [BW] 4-Säulen-Programm  (Read 153825 times)

Poincare

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #165 am: 14.10.2022 13:13 »
Ich kann das nicht beurteilen, es klang für mich eher wie von der FDP herbeigezogen um zu rechtfertigen, dass der höhere Dienst mehr profitieren sollte von der "Reform".

MartectX

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #166 am: 14.10.2022 15:07 »
Ich kann das nicht beurteilen, es klang für mich eher wie von der FDP herbeigezogen um zu rechtfertigen, dass der höhere Dienst mehr profitieren sollte von der "Reform".

Die Grundschullehrerin mit A12 hat überhaupt nichts mit höherem Dienst zu tun.

Tagelöhner

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« Antwort #167 am: 14.10.2022 15:49 »
https://www.landtag-bw.de/home/mediathek/videos/2022/20221013sitzung0472.html?t=0
1:55 Hr. Brauer FDP: "Eine Grundschullehrerin in bw im Eingangsamt (A12) verdient im 3917,89 Euro, das ist der Verdienst eines Elektrikers im Landkreis Schwäbisch-Hall ."

Die Beamten und Ihre standardisierten Neiddebatten gehen halt mal auch in so eine Richtung ;D...jetzt wird also schon Beamtenbrutto im Einstiegsamt mit Angestelltenbrutto Ende der Karriere verglichen. Da bricht man vor Lachen ja echt bald weg, und das auch noch von einem Vertreter der FDP, da sollte man etwas mehr Seriösität durchaus erwarten können.

LehrerInNRW

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #168 am: 14.10.2022 16:09 »
https://www.landtag-bw.de/home/mediathek/videos/2022/20221013sitzung0472.html?t=0
1:55 Hr. Brauer FDP: "Eine Grundschullehrerin in bw im Eingangsamt (A12) verdient im 3917,89 Euro, das ist der Verdienst eines Elektrikers im Landkreis Schwäbisch-Hall ."

Die Beamten und Ihre standardisierten Neiddebatten gehen halt mal auch in so eine Richtung ;D...jetzt wird also schon Beamtenbrutto im Einstiegsamt mit Angestelltenbrutto Ende der Karriere verglichen. Da bricht man vor Lachen ja echt bald weg, und das auch noch von einem Vertreter der FDP, da sollte man etwas mehr Seriösität durchaus erwarten können.

Ihnen ist aber schon klar, dass die Ausbildung zum*r Grundschullehrer*in den ein oder anderen Tag länger dauert als zum*r Elektriker*in und der Großteil dieser Ausbildung durch Elternhaus und/oder eigenen Verdienst finanziert wird?

Poincare

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« Antwort #169 am: 14.10.2022 16:19 »
Ich kann das nicht beurteilen, es klang für mich eher wie von der FDP herbeigezogen um zu rechtfertigen, dass der höhere Dienst mehr profitieren sollte von der "Reform".

Die Grundschullehrerin mit A12 hat überhaupt nichts mit höherem Dienst zu tun.

In diesem Fall schon, durch das Abstandsgebot würde sich eine Erhöhung der Grundbesoldung dieser Lehrerin natürlich auch im höheren Dienst auswirken. Sich direkt für den A15er auszusprechen ist aber im Vergleich nicht besonders medienwirksam.

Wie gesagt, mein Eindruck war nicht, dass es unbedingt um diese Lehrerin geht, sondern in dem Bereich die Wirksamkeit des 4-Säulenmodells reduziert ist und man die Lehrerin als Anlass genommen hat, weil sie Sympathieträger ist.

Organisator

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #170 am: 15.10.2022 00:31 »
https://www.landtag-bw.de/home/mediathek/videos/2022/20221013sitzung0472.html?t=0
1:55 Hr. Brauer FDP: "Eine Grundschullehrerin in bw im Eingangsamt (A12) verdient im 3917,89 Euro, das ist der Verdienst eines Elektrikers im Landkreis Schwäbisch-Hall ."

Die Beamten und Ihre standardisierten Neiddebatten gehen halt mal auch in so eine Richtung ;D...jetzt wird also schon Beamtenbrutto im Einstiegsamt mit Angestelltenbrutto Ende der Karriere verglichen. Da bricht man vor Lachen ja echt bald weg, und das auch noch von einem Vertreter der FDP, da sollte man etwas mehr Seriösität durchaus erwarten können.

Ihnen ist aber schon klar, dass die Ausbildung zum*r Grundschullehrer*in den ein oder anderen Tag länger dauert als zum*r Elektriker*in und der Großteil dieser Ausbildung durch Elternhaus und/oder eigenen Verdienst finanziert wird?
Der Großteil der Ausbildung wird vom Staat finanziert. Oder sind neuerdings Studiengebühren zu zahlen?

Bastel

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« Antwort #171 am: 15.10.2022 10:14 »
https://www.landtag-bw.de/home/mediathek/videos/2022/20221013sitzung0472.html?t=0
1:55 Hr. Brauer FDP: "Eine Grundschullehrerin in bw im Eingangsamt (A12) verdient im 3917,89 Euro, das ist der Verdienst eines Elektrikers im Landkreis Schwäbisch-Hall ."

Die Beamten und Ihre standardisierten Neiddebatten gehen halt mal auch in so eine Richtung ;D...jetzt wird also schon Beamtenbrutto im Einstiegsamt mit Angestelltenbrutto Ende der Karriere verglichen. Da bricht man vor Lachen ja echt bald weg, und das auch noch von einem Vertreter der FDP, da sollte man etwas mehr Seriösität durchaus erwarten können.

Ihnen ist aber schon klar, dass die Ausbildung zum*r Grundschullehrer*in den ein oder anderen Tag länger dauert als zum*r Elektriker*in und der Großteil dieser Ausbildung durch Elternhaus und/oder eigenen Verdienst finanziert wird?
Der Großteil der Ausbildung wird vom Staat finanziert. Oder sind neuerdings Studiengebühren zu zahlen?

Opportunitätskosten?

Tagelöhner

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« Antwort #172 am: 15.10.2022 11:18 »
Opportunitätskosten in diesem Zusammenhang zu erwähnen sind aber etwas schräg. Man könnte viel mehr argumentieren, dass der Elektriker in seiner Ausbildung mit einem kleinen Lehrlingsgehalt abgespeist wird, aber bereits wertschöpfend tätig ist und damit zum Steueraufkommen beiträgt, das der Lehrerin wiederum ihr stark subventioniertes Studium überhaupt erst ermöglicht, welches ihr nachher ins Beamtenverhältnis verhilft. Als Dank entzieht sie sich dann mit aller höchster Wahrscheinlichkeit der Solidargemeinschaft (GKV + GRV) obwohl man schwer darüber streiten kann, ob ein Lehrer überhaupt hoheitliche Aufgaben (und damit der Grundstein hinter einem Beamtenverhältnis) im engsten Sinne ausführt.

Alles eine Frage der Perspektive  ;D


Opa

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« Antwort #173 am: 15.10.2022 11:54 »
Dass Schüler in einem Sonderrechtsverhältnis stehen ist beispielsweise ein recht starkes Argument dafür, dass hoheitliche Aufgaben nicht nur strukturell sondern auch individuell vorliegen und somit zumindest ein wesentlicher Teil des Lehrkörpers in einem Beamtenverhältnis stehen muss.

LehrerInNRW

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« Antwort #174 am: 15.10.2022 12:54 »
https://www.landtag-bw.de/home/mediathek/videos/2022/20221013sitzung0472.html?t=0
1:55 Hr. Brauer FDP: "Eine Grundschullehrerin in bw im Eingangsamt (A12) verdient im 3917,89 Euro, das ist der Verdienst eines Elektrikers im Landkreis Schwäbisch-Hall ."

Die Beamten und Ihre standardisierten Neiddebatten gehen halt mal auch in so eine Richtung ;D...jetzt wird also schon Beamtenbrutto im Einstiegsamt mit Angestelltenbrutto Ende der Karriere verglichen. Da bricht man vor Lachen ja echt bald weg, und das auch noch von einem Vertreter der FDP, da sollte man etwas mehr Seriösität durchaus erwarten können.

Ihnen ist aber schon klar, dass die Ausbildung zum*r Grundschullehrer*in den ein oder anderen Tag länger dauert als zum*r Elektriker*in und der Großteil dieser Ausbildung durch Elternhaus und/oder eigenen Verdienst finanziert wird?
Der Großteil der Ausbildung wird vom Staat finanziert. Oder sind neuerdings Studiengebühren zu zahlen?

Das ändert nichts an der Aussage, dass der Weg zum Abitur von den Eltern und der Weg durch das Studium von Eltern/Studierenden selbst finanziert wird. Dieser Weg würde durch Studiengebühren (die eher einen symbolischen Charakter hätten) nur noch teurer werden.

Des Weiteren wird die Ausbildung zum*r Elektriker im schulischen Teil ebenso vom Staat finanziert. Das früher übliche Lehrgeld gibt es auch im Süden nicht mehr, oder? Ebenso wird der betriebliche Teil durch den Betrieb finanziert und zusätzlich auch noch entlohnt.

Poincare

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« Antwort #175 am: 15.10.2022 14:34 »
Ich denke, angemessene Entlohnung für Lehrkräfte muss sein. Und ich denke, das sollte ohne Beamtenverhältnis passieren können. Es hat einfach zu viele Nachteile, ist nicht wirklich notwendig und geht am Ende sowieso an der Verfassungsmäßigkeit zu Grunde. Eine größer werdende Zahl an Personen ist auch in diesem Berufsbeamtentum gefangen und findet den Weg hin zu einer passenderen Beschäftigung nicht mehr.

Der Vergleich mit der Privatwirtschaft wurde ja schon an verschiedener Stelle gerechnet, auf die plakativen Aussagen im Parlament braucht man jetzt nicht im Detail wert zu legen. Fest steht aber, dass besagte verbeamtete Lehrerin bei Minderbesoldung weder streiken kann, noch ohne größere Veränderungen den Arbeitgeber wechseln kann. Es sollte also selbstredend sein, dass der Dienstherr hier mehr Verantwortung übernehmen sollte als zum Beispiel ein AG in der freien Wirtschaft. Auf der anderen Seite stehen uns unter Umständen Zeiten bevor, in denen die erhöhte Jobsicherheit besagter Lehrerin an Stellenwert gewinnen könnte.

Bastel

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« Antwort #176 am: 15.10.2022 14:41 »
https://www.landtag-bw.de/home/mediathek/videos/2022/20221013sitzung0472.html?t=0
1:55 Hr. Brauer FDP: "Eine Grundschullehrerin in bw im Eingangsamt (A12) verdient im 3917,89 Euro, das ist der Verdienst eines Elektrikers im Landkreis Schwäbisch-Hall ."

Die Beamten und Ihre standardisierten Neiddebatten gehen halt mal auch in so eine Richtung ;D...jetzt wird also schon Beamtenbrutto im Einstiegsamt mit Angestelltenbrutto Ende der Karriere verglichen. Da bricht man vor Lachen ja echt bald weg, und das auch noch von einem Vertreter der FDP, da sollte man etwas mehr Seriösität durchaus erwarten können.

Ich geh jetzt erstmal zwei weitere Kinder machen und leiste mir von den Zuschlägen einen schönen Sportwagen. Danke für deine Steuergelder.

Tagelöhner

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« Antwort #177 am: 15.10.2022 15:20 »
Ich geh jetzt erstmal zwei weitere Kinder machen und leiste mir von den Zuschlägen einen schönen Sportwagen. Danke für deine Steuergelder.

Genau mein Humor und gut, dass Du gegen den demografischen Wandel anstinken möchtest. Irgendjemand muss ja später auch mal meine Rente bezahlen  ;D

ChrBY

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« Antwort #178 am: 15.10.2022 16:48 »
Ich denke, angemessene Entlohnung für Lehrkräfte muss sein. Und ich denke, das sollte ohne Beamtenverhältnis passieren können.

Wie sollte das ohne Beamtenverhältnis passieren können? Es bliebe dann nur der TV-L.

Ein neu eingestellter Gymnasiallehrer in Baden-Württemberg verdient ab Dezember 2022 in A 13Z, Stufe 3 genau 3680,82 Euro netto vor PKV. Abzüglich ca. 300 Euro PKV kann man von 3380,82 Euro ausgehen.

In TV-L E 13, Stufe 1 verdient ein beschäftigter Gymnasiallehrer bei identischer Tätigkeit 2538,06 Euro netto, also 842,76 Euro weniger als der verbeamtete.

Bei Grundschullehrern ist die Differenz zwischen A 12 und EG 11 ähnlich. (Alle Angaben für ledige Kinderlose, als GKV wurde die TK gewählt.)

Wie wollen Sie eine angemessene Entlohnung im Beschäftigtenverhältnis herstellen? Alle Lehrer in EG 15 eingruppieren (selbst dann käme man oft mit A 13/Z besser weg)? Und was machte man dann mit den Inhabern von Funktionsstellen und Schulleitern? In die nicht existenten Entgeltgruppen EG 16, EG 17 und EG 18 eingruppieren?

Bastel

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« Antwort #179 am: 15.10.2022 17:10 »
Ich geh jetzt erstmal zwei weitere Kinder machen und leiste mir von den Zuschlägen einen schönen Sportwagen. Danke für deine Steuergelder.

Genau mein Humor und gut, dass Du gegen den demografischen Wandel anstinken möchtest. Irgendjemand muss ja später auch mal meine Rente bezahlen  ;D

Das werden auch Beamte, nix gibts ;)