Autor Thema: [BW] 4-Säulen-Programm  (Read 153801 times)

Poincare

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #225 am: 10.11.2022 15:08 »
Zu bedenken ist aber auch, dass die Nachzahlungsbeträge für die Kinder ja Brutto sind.
Was dann Netto davon übrig bleibt ist nochmal was anderes.

Wird das dann nach der 5tel-Regelung versteuert?
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/sonstige-bezuege-im-lohnsteuerrecht-5-verguetungen-fuer-mehrjaehrige-taetigkeit_idesk_PI42323_HI1565397.html

Oder voll im Auszahlungsjahr als zusätzliches Einkommen? Es ist wohl nicht zu hoffen, dass sie die Nachzahlung freundlich über 22 und 23 verteilen...

Ozymandias

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #226 am: 10.11.2022 15:18 »
Zu bedenken ist aber auch, dass die Nachzahlungsbeträge für die Kinder ja Brutto sind.
Was dann Netto davon übrig bleibt ist nochmal was anderes.

Wird das dann nach der 5tel-Regelung versteuert?
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/sonstige-bezuege-im-lohnsteuerrecht-5-verguetungen-fuer-mehrjaehrige-taetigkeit_idesk_PI42323_HI1565397.html

Oder voll im Auszahlungsjahr als zusätzliches Einkommen? Es ist wohl nicht zu hoffen, dass sie die Nachzahlung freundlich über 22 und 23 verteilen...

Eigentlich ja.

Aber in der Vergangenheit gab es da offenbar Probleme, die richtigen Lohnsteuerbescheinigungen zu erstellen, dann geht es nur über Einspruch bei dem Einkommensteuerbescheid....

Siehe:
https://forum.steuertipps.de/forum/index.php?thread/41344-nachzahlung-absenkungsbetrag-beamte-bw-korrekt-erfassen-f%C3%BCnftelregelung-anlage-n/

Poincare

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #227 am: 11.11.2022 10:41 »
Nicht direkt, aber es hilft definitiv beim "Ansparen" ich hab noch mindesten 11 Jahre Zeit bis zum ersten Studium, zum ersten Führerschein bleiben auch noch 9 Jahre.
10.000€ clever investiert, bezahlen definitiv 36 Semester (3*12) und 3 Führerscheine der Klassen A und B :)

Schauen wir mal, was da nun endgültig durch den Landtag läuft...ich schaue noch immer sehr ungläubig auf diesen Entwurf. Im Erststudium bin ich mehrfach in sämtlichen Rechtsbereichen durchgefallen. Somit halte ich meine Fähigkeiten Gesetzestexte zu interpretieren durchaus für unterentwickelt.
Wir werden sehen...

Ich rechne mal über den Bafög-Satz und leichter Inflationsanpassung mit ca. 200k für die 3 Kinder. Da müsste ich schon ne gute Anlage mit 30% Zinsen finden, dass die Nachzahlung das rausholt  :D :D

Zitat
Eigentlich ja.

Aber in der Vergangenheit gab es da offenbar Probleme, die richtigen Lohnsteuerbescheinigungen zu erstellen, dann geht es nur über Einspruch bei dem Einkommensteuerbescheid....

Siehe:
https://forum.steuertipps.de/forum/index.php?thread/41344-nachzahlung-absenkungsbetrag-beamte-bw-korrekt-erfassen-f%C3%BCnftelregelung-anlage-n/

Bei mir ist es nicht so viel, daher wird das vermutlich keinen größeren Unterschied machen. Kind 1 und 2 wird ja nichts nachgezahlt, wenn ich es richtig verstanden habe, Besoldung passiert bei mir nichts, dann ist es nur Kind 3. Aber Versuch macht ja bekanntlich kluch.

AlterHasse

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #228 am: 11.11.2022 11:08 »
Soweit ich das verstehe gibt es Nachzahlungen für das 1. und 2. Kind.
Rückwirkend ab 01.01.2020 für Beamte bis A 10 50,- Euro monatlich, ab A 11 abgestuft auf 25,- Euro
Natürlich ist der Betrag zu versteuern.
Das sind die Beträge die dann auch ab 01.12.2022 auf den Familienzuschlag dazu kommen!

Drehleiterkutscher

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #229 am: 11.11.2022 11:35 »
Soweit ich das verstehe gibt es Nachzahlungen für das 1. und 2. Kind.
Rückwirkend ab 01.01.2020 für Beamte bis A 10 50,- Euro monatlich, ab A 11 abgestuft auf 25,- Euro
Natürlich ist der Betrag zu versteuern.
Das sind die Beträge die dann auch ab 01.12.2022 auf den Familienzuschlag dazu kommen!

Die 50 bzw. 25 Euro sind die Erhöhungsbeträge für das 1. Kind, die es dann generell ab 01.12.2022 gibt.

Für das zweite Kind gibt es eine Tabelle - den Betrag muss man je nach Amt und Stufe auf den Kinderzuschlag von 138,irgendwas dazuaddieren!

Für dritte und weitere Kinder gibt es generell 750,44 Euro.

Die Nachzahlungen Kind 1 und Kind 2 stehen in mehreren Tabellen in Artikel 34.

Für die Jahre 2014 bis 2019 gibt es nur Nachzahlungen für Kläger und Widerspruchsführer, sie reichen von monatlich über 300 Euro für A5 Stufe 1 bis 3,33 Euro A10 Stufe 4

Für die Jahre 2020 bis 2022 sind die Spannweiten A6 Stufe 1 459,71 Euro bis 11,06 / A10 Stufe 4

Das muss also jeder für sich selbst nachschauen. Nachzahlungen für das 3. Kind verstehe ich so, dass das generell nur Kläger, Widerspruchsführer und Antragsteller erhalten.
« Last Edit: 11.11.2022 11:48 von Drehleiterkutscher »

Drehleiterkutscher

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #230 am: 11.11.2022 11:39 »


Bei mir ist es nicht so viel, daher wird das vermutlich keinen größeren Unterschied machen. Kind 1 und 2 wird ja nichts nachgezahlt, wenn ich es richtig verstanden habe, Besoldung passiert bei mir nichts, dann ist es nur Kind 3. Aber Versuch macht ja bekanntlich kluch.

Naja, wenn du A11 oder höher bist  ;)

Poincare

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #231 am: 11.11.2022 12:49 »
Ja, ich meinte natürlich in meinem Fall gibt es zwar jetzt höhere Familienzuschläge für Kind 1 und 2, aber keine Nachzahlungen. Deine Info zur Nachzahlung für das dritte Kind finde ich in Artikel 19 und nur bezogen auf die Jahre bis 2019.

In der Begründung heißt es:

Zitat
Für die Zeit bis zum 31. Dezember 2019 sollen mit Blick auf die oben genannten Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts Nachzahlungen an jene Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter erfolgen, die einen zulässigen und be-gründeten Rechtsbehelf auf amtsangemessene Alimentation eingelegt haben. Für die Zeit zwischen dem 1. Januar 2020 und dem Inkrafttreten dieses Gesetzes soll von Amts wegen an alle Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter, deren Besoldung im Hinblick auf die genannten Beschlüsse vom 4. Mai 2020 nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht, ein entsprechender Nachzahlungsbetrag geleistet werden. Das zuvor Gesagte gilt im Hinblick auf den Mehrbedarf ab dem dritten Kind für die Beamtenversorgung entsprechend.


LKB

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #232 am: 11.11.2022 15:19 »
 Hallo zusammen,

Nachzahlungen ab 2020 für alle Beamte mit 1 bzw. 2 Kinder.
Es handelt sich ganz klar um Monatsbeträge. Text und Tabellen sind hierzu einfach zu lesen... warum das hier einige nicht schaffen verstehe ich nicht.


Grüßle aus dem Süden

Poincare

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #233 am: 11.11.2022 15:47 »
Hallo zusammen,

Nachzahlungen ab 2020 für alle Beamte mit 1 bzw. 2 Kinder.
Es handelt sich ganz klar um Monatsbeträge. Text und Tabellen sind hierzu einfach zu lesen... warum das hier einige nicht schaffen verstehe ich nicht.


Grüßle aus dem Süden

Das mit dem Lesen betrifft dann wohl auch dich, denn es gibt eben nicht "Nachzahlung ab 2020 für alle Beamte mit 1 bzw. 2 Kinder."
Sondern nur Nachzahlung für Familienzuschlag für das 1. und 2. Kind bis A10. Darüber gibt es zwar auch noch Besoldungsgruppen und -stufenabhängige Familienzuschläge für die ersten beiden Kinder, aber eben nur ab 1.12.22. So lese ich auf jeden Fall die "einfach zu lesende" Nachzahlungstabelle.

MartectX

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #234 am: 11.11.2022 16:05 »
Hmmm... wie soll das zusammen gehen, Poincare? Es gibt seit 2020 einen Mangel. Diesem wird nun durch Erhöhung abgeholfen. Da der Mangel seit 2020 besteht, wird natürlich (... des Gerichtsurteils wegen ...) nachgezahlt. Der Mangel bestand quer durch die Besoldungsstufen. Der Mangel in A11+ war auch da. Da muss der Dienstherr also Abhilfe schaffen.

Na ja, so sehe ich das zumindest.

LKB

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« Antwort #235 am: 11.11.2022 16:22 »
Hoffen wir, dass die Personaler die angebotenen Infoveranstaltungen zur beschlossenen Besoldungsanpassung besucht haben und der verwendete Taschenrechner richtig addiert.

Poincare

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #236 am: 12.11.2022 13:18 »
Hmmm... wie soll das zusammen gehen, Poincare? Es gibt seit 2020 einen Mangel. Diesem wird nun durch Erhöhung abgeholfen. Da der Mangel seit 2020 besteht, wird natürlich (... des Gerichtsurteils wegen ...) nachgezahlt. Der Mangel bestand quer durch die Besoldungsstufen. Der Mangel in A11+ war auch da. Da muss der Dienstherr also Abhilfe schaffen.

Na ja, so sehe ich das zumindest.

Ich schreibe nur, wie ich das Gesetz lese, nicht wie ich es sehe oder sinnvoll fände. Der Mangel ist ja vom Kalenderjahr abhängig, und ich verstehe es so, dass zwar in der Gegenwart ein Mangel besteht in A11+ im Bezug auf Kind 1 und 2, aber der aus Sicht des Gesetzgebers davor nicht bestanden hat, und deswegen auch für früher nichts nachgezahlt wird. Das Gesetz ist sehr detailliert darin, wer nun was bekommt, und für A11+ steht nunmal keine Nachzahlung für Kind 1 und 2 drin.

Sleyana

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« Antwort #237 am: 13.11.2022 01:02 »
Was ist eigentlich aus der pauschalen Beihilfe geworden? Es ging irgendwann ins Parlament, aber was ist dann daraus geworden?

SpeedyG

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« Antwort #238 am: 13.11.2022 09:56 »
Was ist eigentlich aus der pauschalen Beihilfe geworden? Es ging irgendwann ins Parlament, aber was ist dann daraus geworden?
Das war am 10.11. Im Landtag. Das Video dazu kannst du dir anschauen.

MinaVX

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« Antwort #239 am: 13.11.2022 12:02 »
Hallo zusammen,
Ich bin in Besoldungsgruppe A9 mittlerer Dienst und habe es so verstanden, dass ich zum 01.12.2022 in A10 mittlerer Dienst übergeleitet werde. Dazu habe ich aber schon gegenteilige Vermutungen gelesen/ gehört. Kann mir jemand sagen, was nun tatsächlich zutrifft?