Autor Thema: [BW] 4-Säulen-Programm  (Read 153798 times)

Geometer

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #240 am: 13.11.2022 13:02 »
Genau so kommts!!

Herzlichen Glückwunsch!!

Geometer

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #241 am: 13.11.2022 13:03 »
Hall zusammen,

hier wird das neue Gesetz gefeiert!!

https://www.btbkomba.de/nachrichten-bw.html

Schönen Sonntag zusammen

Maja01

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #242 am: 14.11.2022 21:13 »
Was ist eigentlich aus der pauschalen Beihilfe geworden? Es ging irgendwann ins Parlament, aber was ist dann daraus geworden?

Wurde an den Ausschuss für Finanzen überwiesen. Wird dort am 2.12.22 behandelt.
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/tagesordnungen/2022/2022-12-02_FinA.pdf

blauesviereck

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #243 am: 15.11.2022 04:29 »
Hall zusammen,

hier wird das neue Gesetz gefeiert!!

https://www.btbkomba.de/nachrichten-bw.html

Schönen Sonntag zusammen


Im Gesetz lese ich dass FÜR die Ehepartner 70% Beihilfe gelten. Im Komba Feierblatt steht dass für Beamte MIT Ehepartner 70% gelten. Ist der komba da ein Verständnisfehler unterlaufen?

geos

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #244 am: 15.11.2022 06:05 »
Im Gesetz lese ich dass FÜR die Ehepartner 70% Beihilfe gelten. Im Komba Feierblatt steht dass für Beamte MIT Ehepartner 70% gelten. Ist der komba da ein Verständnisfehler unterlaufen?
Es gilt so wie du das Gesetz gelesen hast. 70% gibts FÜR Ehepartner, aber auch FÜR Beamte mit 2 oder mehr Kindern.

Poincare

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #245 am: 15.11.2022 08:24 »
Hall zusammen,

hier wird das neue Gesetz gefeiert!!

https://www.btbkomba.de/nachrichten-bw.html

Schönen Sonntag zusammen


Im Gesetz lese ich dass FÜR die Ehepartner 70% Beihilfe gelten. Im Komba Feierblatt steht dass für Beamte MIT Ehepartner 70% gelten. Ist der komba da ein Verständnisfehler unterlaufen?

Das ist glaube ich nicht so detailliert ausgearbeitet, im Flyer steht auch ein falsches Beschlussdatum. Lieber auf offizielle Quellen verlassen, das Gesetz ist ja öffentlich. Ich meine auch es wären Ehepartner 70%, und der Beamte 70% solange er zwei Beihilfeberechtigte Kinder hat, oder dauerhaft wenn er zu einem Zeitpunkt 3 Beihilfeberechtigte Kinder hatte, sowie im Ruhestand.

klauSie

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #246 am: 15.11.2022 09:17 »
Hi,

bin bisher begeisterte Mitleserin. Hätte da zu meiner alten/neuen Erfahrungsstufe einige Fragen, wenn ich darf.

Habe in 09/2000 im Alter von 17 Jahren im öffentlichen Dienst (md) angefangen. Habe den Aufstieg gemacht und bin aktuell seit 02/2021 in Stufe 8. Wäre in 2/2024 in Stufe 9 gekommen. Habe mich jetzt an meinen Personalrat/Personalstelle gewandt, da ich wissen wollte, wie das mit den neuen Erfahrungsstufen ist.

Danach komme ab 12/2022 in Stufe 6 und müsste 3 Jahre abzüglich meiner bisherigen Wartezeit in Stufe 8 von 22 Monaten warten, bis ich dann in Stufe 7 komme. Das wäre dann auch wieder 02/2024.

Was ich wirklich unfair finde, dass Beamten, die jung anfangen und durch die damaligen "Altersstufen" Zeiten verloren haben, auch im neuen System nicht nach der tatsächlich erworbenen Erfahrung eingestuft werden. Nach dem neuen Modell - wenn man es von Anfang an anrechnen bzw. zurückrechnen würde - wäre ich in 12/2022 tatsächlich in Stufe 7 und käme in 9/2023 in Stufe 8.

Macht es da Sinn vorsorglich Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen und/oder einen Stufenaufstieg anzustreben? Falls ja, wie wäre es da am sinnvollsten vorzugehen?

Herzlichen Dank schon mal jedem der weiterhilft und helfen kann!

Liebe Grüße klauSie

Bastel

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #247 am: 15.11.2022 09:19 »
Immer Widerspruch einlegen...

Dgree720

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #248 am: 15.11.2022 10:13 »
Hallo zusammen,

bin bislang auch ein interessierter stiller Mitleser gewesen und hätte in diesem Zusammenhang eine kurze Frage.

Erfolgen Nachzahlungen ausschließlich an Beamte, die bereits Kinder haben oder auch an kinderlose (und nicht verheiratete)?
 
Ich habe den Gesetzesentwurf so interpretiert, dass grundsätzlich alle Beamte vom Abstandsgebot der Mindestalimentation betroffen sind.

VG

Dgree720

Poincare

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #249 am: 15.11.2022 10:18 »
Hi,

bin bisher begeisterte Mitleserin. Hätte da zu meiner alten/neuen Erfahrungsstufe einige Fragen, wenn ich darf.

Habe in 09/2000 im Alter von 17 Jahren im öffentlichen Dienst (md) angefangen. Habe den Aufstieg gemacht und bin aktuell seit 02/2021 in Stufe 8. Wäre in 2/2024 in Stufe 9 gekommen. Habe mich jetzt an meinen Personalrat/Personalstelle gewandt, da ich wissen wollte, wie das mit den neuen Erfahrungsstufen ist.

Danach komme ab 12/2022 in Stufe 6 und müsste 3 Jahre abzüglich meiner bisherigen Wartezeit in Stufe 8 von 22 Monaten warten, bis ich dann in Stufe 7 komme. Das wäre dann auch wieder 02/2024.

Was ich wirklich unfair finde, dass Beamten, die jung anfangen und durch die damaligen "Altersstufen" Zeiten verloren haben, auch im neuen System nicht nach der tatsächlich erworbenen Erfahrung eingestuft werden. Nach dem neuen Modell - wenn man es von Anfang an anrechnen bzw. zurückrechnen würde - wäre ich in 12/2022 tatsächlich in Stufe 7 und käme in 9/2023 in Stufe 8.

Macht es da Sinn vorsorglich Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen und/oder einen Stufenaufstieg anzustreben? Falls ja, wie wäre es da am sinnvollsten vorzugehen?

Herzlichen Dank schon mal jedem der weiterhilft und helfen kann!

Liebe Grüße klauSie

Ich verstehe die Änderung der Erfahrungsstufen einfach als Umbenennung, exklusive ein paar Randfälle. D.h., es sollte sich dadurch nichts ändern, außer der Stufenbezeichnung. Die Einstufung sollte demnach auch nicht fairer oder weniger fair sein, als vor dem Gesetz. Wenn Stufe 8 jetzt nicht Stufe 6 heißen würde, sondern 12. Obergeschoss, würde sich ja auch keiner Gedanken machen ob das jetzt fairer ist.

Hallo zusammen,

bin bislang auch ein interessierter stiller Mitleser gewesen und hätte in diesem Zusammenhang eine kurze Frage.

Erfolgen Nachzahlungen ausschließlich an Beamte, die bereits Kinder haben oder auch an kinderlose (und nicht verheiratete)?
 
Ich habe den Gesetzesentwurf so interpretiert, dass grundsätzlich alle Beamte vom Abstandsgebot der Mindestalimentation betroffen sind.

VG

Dgree720

Die Nachzahlung erfolgt, wo es unvermeidbar ist, nicht wo es sinnhaft oder angemessen ist. Sprich es wird nicht für eine Besoldungsgruppe nachgezahlt, der du zu dem relevanten Zeitpunkt nicht angehört hast. Die Anhebung erfolgt ja nicht aufgrund der Unteralimentation oder gar verfassungswidrigkeit (hust, hust), sondern aufgrund der gestiegenen Anforderungen in den jeweiligen Positionen! Und diese Anforderungen steigen ja erst pünktlich zum 1.12.22 und nicht bereits in den Jahren davor...

Drehleiterkutscher

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #250 am: 15.11.2022 15:57 »
Hi,

bin bisher begeisterte Mitleserin. Hätte da zu meiner alten/neuen Erfahrungsstufe einige Fragen, wenn ich darf.

Habe in 09/2000 im Alter von 17 Jahren im öffentlichen Dienst (md) angefangen. Habe den Aufstieg gemacht und bin aktuell seit 02/2021 in Stufe 8. Wäre in 2/2024 in Stufe 9 gekommen. Habe mich jetzt an meinen Personalrat/Personalstelle gewandt, da ich wissen wollte, wie das mit den neuen Erfahrungsstufen ist.

Danach komme ab 12/2022 in Stufe 6 und müsste 3 Jahre abzüglich meiner bisherigen Wartezeit in Stufe 8 von 22 Monaten warten, bis ich dann in Stufe 7 komme. Das wäre dann auch wieder 02/2024.

Was ich wirklich unfair finde, dass Beamten, die jung anfangen und durch die damaligen "Altersstufen" Zeiten verloren haben, auch im neuen System nicht nach der tatsächlich erworbenen Erfahrung eingestuft werden. Nach dem neuen Modell - wenn man es von Anfang an anrechnen bzw. zurückrechnen würde - wäre ich in 12/2022 tatsächlich in Stufe 7 und käme in 9/2023 in Stufe 8.

Macht es da Sinn vorsorglich Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen und/oder einen Stufenaufstieg anzustreben? Falls ja, wie wäre es da am sinnvollsten vorzugehen?

Herzlichen Dank schon mal jedem der weiterhilft und helfen kann!

Liebe Grüße klauSie

Hallo,

im Gesetz steht ja der nette Passus, dass die bisher gesammelte Erfahrungszeit berücksichtigt werden soll. Die Gewerkschaften ließen hie und da verlauten, dass eine Anrechnung auf die Stufenlaufzeit erfolgt und man auch da profitieren könne...

Gut möglich also, dass man zwar erst der um 2 kleinere Stufe zugeordnet wird - aber da dann eben nicht so lange verweilt. Aber eine genaue Aussage findet sich hierzu bislang noch nicht und man wird wohl warten müssen.


Wilhermine

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #251 am: 16.11.2022 13:31 »
Moin,

Das LBV hat die Tabellen veröffentlich.

Wenn ich mir nun die Familienzuschläge anschaue, für die Einstiegsämter mit niedriger Erfahrungsstufe UND Kindern.
Herzlichen Glückwunsch!

Wahnsinn, wenn da kein Tippfehler drin ist…ist es ein riesiger Schritt in die richtige Richtung.

Wunderbar!

SpeedyG

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #252 am: 16.11.2022 14:00 »
Wo findet man die Infos?
Hat schon jemand seine neuen Bezüge vom LBV mitgeteilt bekommen?

Sleyana

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #253 am: 16.11.2022 14:00 »
Naja... die Besoldung könnte generell noch etwas höher sein für ledige und Kinderlose... im Angesicht der aktuellen Inflation wird mir leicht schwindelig.

Aber sollte nicht die Erfahrungsstufen auf 3 Jahre geändert werden? Jetzt sind das 3 Jahre und später 4 Jahre? Das ist doch dann ne eindeutige Verschlechterung, wenn es vorher am Anfang 2 Jahre waren, später 3 und nachher 4.

Fehler oder übersehe ich was?


EDIT: Hier die Tabellen https://lbv.landbw.de/documents/20181/0/3_Besoldungstabelle+01.12.2022.pdf/88291d15-8e43-bd8b-fb57-4bea847bbde8?t=1668523482871

EDIT2: Die Familienzuschläge https://lbv.landbw.de/documents/20181/0/3_Familienzuschlag+01.12.2022.pdf/29eb0c05-f1df-4b7e-36e9-de2fd7868664?t=1668523507221

Wilhermine

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #254 am: 16.11.2022 14:21 »
Naja... die Besoldung könnte generell noch etwas höher sein für ledige und Kinderlose... im Angesicht der aktuellen Inflation wird mir leicht schwindelig.

Aber sollte nicht die Erfahrungsstufen auf 3 Jahre geändert werden? Jetzt sind das 3 Jahre und später 4 Jahre? Das ist doch dann ne eindeutige Verschlechterung, wenn es vorher am Anfang 2 Jahre waren, später 3 und nachher 4.

Fehler oder übersehe ich was?


EDIT: Hier die Tabellen https://lbv.landbw.de/documents/20181/0/3_Besoldungstabelle+01.12.2022.pdf/88291d15-8e43-bd8b-fb57-4bea847bbde8?t=1668523482871

EDIT2: Die Familienzuschläge https://lbv.landbw.de/documents/20181/0/3_Familienzuschlag+01.12.2022.pdf/29eb0c05-f1df-4b7e-36e9-de2fd7868664?t=1668523507221

Es sind Stufe 1 und 2 weggefallen, dazu wurden hinten welche angefügt.
Somit sieht es auf dem Papier schlechter aus, aber in den Tabellen wird’s dann wieder warm ums Herz.

Die Tabellen sind auf den LBV Seiten verfügbar.