Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Gültigkeit Änderung befristete Eingruppierung

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lampabay:
Hallo,

wie verhält es sich denn, wenn man für einen konkreten Zeitraum auf eine andere Stelle umgesetzt wird und dafür auch schriftlich eine Änderung vereinbart hat. In der Änderung wird auch eine neue EG genannt. Aus betrieblichen Gründen verzögert sich der Beginn. Darf der Arbeitgeber einfach die Zahlung der höheren EG verwehren, weil man auf der neuen Stelle tatsächlich noch nicht gearbeitet hat? Oder gilt unabhängig davon die schriftliche Vereinbarung.

Vielen Dank.

XTinaG:
Findet auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung? Wenn ja, welcher? Und was ist der genaue Wortlaut der Vereinbarung?

lampabay:
Der TVÖD findet Anwendung.

Es steht sinngemäß da "wird mit Wirkung ab.... bis...  eingruppiert".
Mit gleichem Zeitraum steht auch wird auch die Übernahme der Stelle benannt.

XTinaG:
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Sie ergibt sich vielmehr aus der nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit. Eine nur vorübergehende Änderung der auszuübenden Tätigkeit läßt die Eingruppierung unberührt.

lampabay:
Danke. Also ist die Vereinbarung nur unnötiges Papier, da es grundsätzlich allein auf den Zeitpunkt der auszuübenden Tätigkeit beruht und wie lang diese geht.

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