vielen Dank...
ich nutze das Thema, weil meine nächste Frage in eine ähnliche Richtung geht...
1. Mitarbeiter A wird von höherwertiger Tätigkeit abgesetzt, EG 9b.
2. Miarbeiter B wird befristet auf die Stelle gesetzt, bekommt die 9b (als Vereinbarung befristet).
3. Mitarbeiter C kommt nach längerer Abwesenheit wieder und soll die Stelle ausüben, bekommt die 9b.
4. Mitarbeiter B soll wieder seine EG 8, wie zuvor erhalten, aber Mitarbeiter C einarbeiten bzw. Arbeiten parallel ausführen, geschätzt für ein weiteres Jahr.
5. Mitarbeiter B gibt sich damit nicht zufrieden, ihm wird die Zulage zur 9b zu seiner 8 angeboten.
nun die Frage...
2. war ja nun fehlerhaft umgesetzt, Mitarbeiter B hätte nicht die 9b bekommen müssen, sondern hier bereits die 8 + Zulage.
Da er nun jedoch die 9b bekommen hat, hat er hier nun den Anspruch, diese weiter zu erhalten, so dass ihm entsprechende Aufgaben übertragen werden müssen?
Oder wird Punkt 2 geheilt, indem rückwirkend die Vereinbarung nicht rechtswirksam ist?
Hoffe das ganze ist verständlich...Danke vorab!