Servus,
meine Frau ist bei einer Kita als stellvertretende Leitung angestellt und wird nach S9 (TVÖD SuE) bezahlt.
Die eigentliche Kita-Leitung (Bezahlung nach S13) ist auf Grund einer Erkrankung seit 01/2021 ausgefallen
und wird erst ab 04/2022 wieder voll einsteigen.
Meiner Frau wurde ab 01/2021 eine Zulage zur S13 gezahlt, da sie die Aufgaben der Leitung während der Abwesenheit vollumfänglich übernommen hat.
Auf Grund einer Schwangerschaft und dem Infektionsrisiko durch das Corona-Virus und anderer Krankheiten wurde seitens der Kita ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, so dass sie seit 12/2021 bezahlt zu Hause bleiben darf.
Seit 12/2021 wird ihr jedoch die Zulage zur S13 nicht mehr gezahlt, obwohl zugesichert wurde, dass die Zulage bis zur Rückkehr der eigentlichen Leitung gezahlt wird.
Ist der Wegfall der Zulage durch das Beschäftigungsverbot korrekt?
Danke vorab für die Hilfestellung.
LG