Autor Thema: [Allg] Wechsel als Landesbeamter zu einer BG/UK  (Read 3173 times)

Ironfeet

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Guten Tag ihr Allwissenden ;)

Bin neu im Forum und benötige Informationen zu einem evtl. anstehenden Berufswechsel.

Kurz zu mir:
Seit einem Jahr Landesbeamter auf Lebenszeit im 2.EA (A7), Vorrausetzung für die Stelle war ein Abschluss zum Handwerksmeister. Davor 1 Jahr angestellt beim Land und 1 Jahr Beamter auf Probe.

In der letzten Zeit sind immer mehr Stellen bei Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ausgeschrieben, in denen auch Handwerksmeister als Aufsichtsperson II gemäß Prüfungsordnung AP II im Vorbereitungsdienst,  gesucht werden. Als AP II wird man dann dort als Handwerksmeister im Einstiegsamt A9 eingestuft (so gesehen bei der BG Bau und BGHM, sowie aktuell bei einer UK).

Jetzt meine Frage, ist es möglich als Landesbeamter in A7 zu einer BG/UK zu wechseln und dabei seinen Beamtenstatus beizubehalten und entweder direkt, oder spätestens nach dem Vorbereitungsdienst, in A9 eingruppiert zu werden? Oder wäre man dann zuerst wieder nur Angestellt und würde dann nach dem Vorbereitungsdienst, erneut Verbeamtet werden.
Wäre ja dann ein ewiges hin und her, was Erfahrungsstufen, Pensionsansprüche, PKV usw. betrifft.

Mir stellt sich auch die Frage, wieso die Länder nicht in der Lage sind, Handwerksmeister genauso einzugruppieren wie die BG/UK-en . Aber das ist ein ganz anderes Thema  >:(

Danke vorab für euer Informationen.


« Last Edit: 20.02.2022 01:20 von Admin2 »

bgler

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Antw:Wechsel als Landesbeamter zu einer BG/UK
« Antwort #1 am: 17.02.2022 23:00 »
Die Durchführung des Vorbereitungsdienstes zur AP erfolgt bei den BGen überwiegend im DO-/Beamtenverhältnis, bei den UKen eher auch in einer Tarifanstellung. Da du jedoch bereits Beamter bist, wirst du auch bei solchen UKen nicht in eine Tarifanstellung wechseln müssen. Was es nur zu beachten gibt:

Derzeit wird bei den BGen noch das Dienstordnungsrecht angewandt. Sofern "deine" BG also nicht bereits jetzt schon Dienstherrnfähigkeit hat, wirst du möglicherweise in ein DO-Verhältnis wechseln müssen. Gleiches gilt für UKen, wobei dort viele bereits Dienstherrnfähigkeit haben. Aber: Ab 2023 haben alle BGen Dienstherrnfähigkeit, womöglich gäbe es zur Überbrückung auch Lösungen, bei denen du deinen Beamtenstatus behalten kannst - was das angeht, bin ich allerdings leider überfragt...