Beihilfefrage (Schutzimpfungen / Auslandsreise) BVA Bund

Begonnen von Slider26, 12.02.2022 14:40

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Slider26

Guten Tag zusammen,
ich muss jetzt auch auf eure Erfahrungen zurückgreifen.

Ich fliege im März privat nach Asien. Hier ist die Tollwutimpfung (durch das RKI laut Ländertabelle) empfohlen.

Habe mich geimpft und blieb leider auf den Kosten (seitens der Beihilfe) sitzen.

Das BVA leht ab mit den Worten: Kosten für Schutzimpfungen sind gemäß der "Schutzimpfungs-Richtlinie" des gemeinsamen Bundesausschusses (SI-RL) beihilfefähig. Die Impfung gegen Tollwut gehört nicht dazu.




Auf der Homepage des BVA gibt es einige Flyer zum Thema Vorsorgeaufwendungen.

Entscheidend ist dieser https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/Merkblaetter/vorsorge.pdf?__blob=publicationFile&v=14 mit Stand 24.01.2022.

Hier steht doch explizit zu Punkt 3:

3.   Schutzimpfungen
Die Kosten für Schutzimpfungen nach der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses – ergänzt durch Nummer 2 der Anlage 13 zu § 41 Absatz 1 Satz 3 BBhV – sind grundsätzlich beihilfefähig.

Aufwendungen für Schutzimpfungen, die wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos durch einen Auslandsaufenthalt indiziert sind, können beihilfefähig sein, wenn der Auslandsaufenthalt beruflich bedingt ist oder entsprechend den Hinweisen in Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ein besonderes Interesse daran besteht, der Einschleppung einer übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland vorzubeugen (§ 41 Absatz 1 BBhV in Verbindung mit § 20i SGB V und der Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA).


Verstehe ich etwas nicht korrekt oder hat hier die Beihilfe falsch entschieden?


Danke und Gruß!

WasDennNun

Ich denke mal, dass wenn du Tollwut bekommst du nicht bei
der Einschleppung einer übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland
beteiligt bist und die Beihilfe deswegen auch keinen Grund sieht, dass du es bezahlt bekommst.

Lars73

Bei Tollwut steht in der Anlage 1 zur Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA nichts vom Schutz vor Einschleppung. Die Tollwutimpfung muss selber bezahlt werden.

Es ist doch normal, dass man solche reisebezogenen Impfungen bei privaten Reisen selber zahlen muss.

Opa

Die Entscheidung des BVA halte ich für korrekt.
Ich gehe davon aus, dass Tollwut allein deshalb nicht von der Ausnahme in der Richtlinie erfasst ist, weil der Krankheitserreger hier bereits relativ weit verbreitet ist. Die Impfung dient ganz überwiegend deinem persönlichen Schutz.
Übernommen werden die Kosten (nicht von der Beihilfe, sondern zu 100% vom Arbeitgeber/Dienstherrn), wenn im beruflichen Zusammenhang ein erhöhtes Risiko besteht. Beispielsweise im Veterinäramt, bei einer Dienstreise in ein Risikogebiet o.ä.

Slider26

Ok, verstanden. Danke für die schnelle Antwort.

Wie sieht es eigentlich aus mit dem reinen "Akt" des Impfens durch den Hausarzt?

Werden diese Kosten, auch wenn nicht der Impfstoff bezahlt wird, übernommen?

WasDennNun

Interessanter Gedanke, wobei die Handlung ja Teil des Impfens ist.
Aber das Beratungsgespräch könnte natürlich als eine vom Impfen unabhängige und damit erstattungsfähige Kostenposition angesehen werden.

Max


EiTee

Ja, so einen Aufwand sollte man mMn machen. Es wird immer über die Beamten geschimpft, dass diese ja so viel verdienen, keine Sozialabgaben zahlen und dann noch die kostengünstige PKV genießen.

Berücksichtigt man die Kostendämpferpauschale und die ganzen anderen Dinge, die die Beihilfe nicht zahlt, dann ist da nichts mehr mit kostengünstig. Man hat kein Geld zu verschenken also legt man Widerspruch ein.

tvchiller

Eine Kostendämpferpauschale gibt es doch beim Bund garnicht  ::)

EiTee

Stimmt, wird hier unter der Belastungsgrenze verkauft. Ändert nichts daran, dass man, Stand jetzt, immer noch Kohle zusätzlich abdrücken muss. Das tangiert natürlich nur Personen die zum Arzt gehen.