Wenn ein EG Wechsel ohne Änderung der auszuübenden Tätigkeiten gemacht wird.
Dann kann es ein Eingruppierungsirrtum in die eine oder andere Richtung sein.
Was ja einige AG machen ist, zu behaupten, dass man während der Einarbeitung eine geringer EG bekommt, weil man ja noch nicht eingearbeitet ist, gleichwohl man schon alle Tätigkeiten übertragen bekommt.
Ist tariflich natürlich nicht korrekt, dazu müsste der AG halt ein Tätigkeitspaket (oder Zeitanteile) vorher und eines hinterher übertragen.
Natürlich kann man, dann wenn der AG das nicht macht und einem einfach ungefragt höhergruppiert hingehen und die EG ab Anfang an verlangen.
Der Ball kann aber auch zurückschwingen und der AG kann behaupten, dass man doch nur die ursprüngliche EG hat.