Autor Thema: Feuerwehr oder Job?  (Read 3539 times)

blondie

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Feuerwehr oder Job?
« am: 21.02.2022 10:06 »
Moin,
ein Mitarbeiter hat bei seiner Arbeit eine Rufbereitschaft über das Wochenende angenommen, in dem Fall jetzt für den Sturm der letzten Tage. Der Kollege ist auch in der freiwilligen Feuerwehr. Nun steht ein Einsatz bei der Feuerwehr an. Darf er daran teilnehmen oder ist er durch die Rufbereitschaft gebunden, da er davon ausgehen muss, das er da auch zeitnah zum Einsatz kommt?
Kurz gefragt, was geht vor?

Hain

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Antw:Feuerwehr oder Job?
« Antwort #1 am: 21.02.2022 11:32 »
Moin,

das steht im jeweiligen Gesetz. Beispielsweise NBrandSchG § 12:

(3) Nehmen Angehörige der Einsatzabteilung an Einsätzen oder Alarmübungen der Feuerwehr teil, so sind sie während der Dauer der Teilnahme, bei Einsätzen auch für den zur Wiederherstellung ihrer Arbeits- oder Dienstfähigkeit notwendigen Zeitraum danach, von der Arbeits- oder Dienstleistung freigestellt. Für die Teilnahme an Aus- oder Fortbildungsveranstaltungen während der Arbeitszeit sind sie freizustellen, soweit nicht besondere Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen. Führen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr die Brandschutzerziehung oder die Brandschutzaufklärung nach § 25 durch, so sind sie währenddessen von der Arbeits- oder Dienstleistung freigestellt. Soweit das Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr aufgrund gleitender Arbeitszeit nicht nach den Sätzen 1 bis 3 freigestellt werden muss, werden ihm die in den Sätzen 1 bis 3 genannten Zeiten, die in seinem Arbeitszeitrahmen liegen, als Arbeitszeit gutgeschrieben, wenn das Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr den Zeitpunkt seiner ehrenamtlichen Tätigkeit nicht frei wählen konnte. Die Summe aus erbrachter Arbeits- oder Dienstleistung, einer Freistellung nach den Sätzen 1 bis 3 und einer Gutschrift nach Satz 4 darf die auf diesen Tag entfallende durchschnittliche Arbeitszeit des Mitglieds der Freiwilligen Feuerwehr nicht überschreiten.

Rene

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Antw:Feuerwehr oder Job?
« Antwort #2 am: 21.02.2022 12:08 »
Streng genommen dürfte der Mitarbeiter sich gar nicht für die Rufbereitschaft zur Verfügung stellen, da er zu jeder Zeit von der FFW herangezogen werden könnte.
Unsere Mitarbeiter, die Rufbereitschaft haben und in der FFW sind, melden sich für die entsprechenden Wochen bei der FFW als nicht einsatzfähig ab.
Sollte ein Mitarbeiter es hinbekommen, kurzfristig im Einsatzfall der FFW für Ersatz in seiner Rufbereitschaft zu sorgen, ist das Problem natürlich auch gelöst.

Schmitti

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Antw:Feuerwehr oder Job?
« Antwort #3 am: 22.02.2022 08:47 »
Streng genommen dürfte der Mitarbeiter sich gar nicht für die Rufbereitschaft zur Verfügung stellen, da er zu jeder Zeit von der FFW herangezogen werden könnte.
Ich darf nicht arbeiten, wegen meinem Ehrenamt?
Ich denke, das ist trotz der Formulierungen in den Brandschutzgesetzen dann doch eher genau andersrum.

Rene

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Antw:Feuerwehr oder Job?
« Antwort #4 am: 22.02.2022 09:59 »
Du darfst arbeiten.
Du darfst dich aber nicht auf Abruf für einen Zeitraum X (bspw 16:00 - 06:00) zur Verfügung stellen, um dann im Einsatzfall der FFW (oder einem anderen Ehrenamt) deinem Arbeitgeber zu eröffnen, du kannst gerade nicht kurzfristig die Arbeit aufnehmen, da du andersweitig gebunden bist.
Oder dich gar nicht auf den Anruf melden, da dich gerade Personenrettung, Brandlöschung oder sonstwelche Ehrenamttätigkeiten beschäftigen.
Könnte man auch als "besonderes Interesse des Arbeitgebers" bezeichnen.
Unterschreibt ja auch niemand bei zwei Fussballvereinen, weil "meistens" die Spiele nicht zur gleichen Zeit stattfinden.

FloHB

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Antw:Feuerwehr oder Job?
« Antwort #5 am: 22.02.2022 14:45 »
Wer Rufbereitschaft hat, kann nicht zum Feuerwehreinsatz. Ist doch vollkommen logisch, der Arbeitgeber muss sich doch darauf verlassen können, dass man die Arbeit zeitnah aufnehmen kann. Wenn ich Rufbereitschaft habe (IT-Bereich) kann ich auch nicht an Einsätzen teilnehmen. Gleich gilt auch, wenn ich Arbeiten durchführe, die niemand anderes für mich fortsetzen kann oder in einem bestimmten Zeitraum erledigt werden müssen. Z.B. Wartungen an IT-Systemen außerhalb der regulären Arbeitszeiten oder Wartungen, für die eine Ausfallzeit mit dem Kunden vereinbart wurde.

MisterS

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Antw:Feuerwehr oder Job?
« Antwort #6 am: 22.02.2022 15:45 »
ist ja nett, dass ihr alle so Arbeitgeberfreundlich denkt, aber wie Hain schon geschrieben hat, relevant sind die Landesfeuerwehrgesetze, und sonst nichts

zB BayFwG

Art 6
Zitat
(1) 1Der Feuerwehrdienst wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, ehrenamtlich geleistet. 2Feuerwehrdienstleistende haben an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst teilzunehmen und die Weisungen ihrer Vorgesetzten zu befolgen.

Art 9
Zitat
(1) 1Arbeitnehmern dürfen aus dem Feuerwehrdienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis sowie in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung erwachsen. 2Während des Feuerwehrdienstes, insbesondere während der Teilnahme an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst und für einen angemessenen Zeitraum danach sind sie zur Arbeitsleistung nicht verpflichtet. 3Ihre Abwesenheit haben sie, wenn es die Dienstpflicht zuläßt, dem Arbeitgeber rechtzeitig mitzuteilen. 4Dieser ist verpflichtet, ihnen für Zeiten der Freistellung das Arbeitsentgelt einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, das sie ohne Teilnahme am Feuerwehrdienst erzielt hätten.

Egal ob Rufbereitschaft oder direkt Arbeit, Einsatz geht vor.
Feuerwehr ist eben kein normales Ehrenamt.
Privatwirtschaft ist anderes Thema, aber gerade im ÖD sollte man froh sein dass das überhaupt noch jemand macht.


Rene

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Antw:Feuerwehr oder Job?
« Antwort #7 am: 23.02.2022 08:52 »
Was hat das mit arbeitgeberfreundlich zu tun?
Niemand stellt die Landesfeuerwehrgesetze in Frage, aber bei der Fragestellung des TE sollte ersichtlich sein, dass der Arbeitgeber die Rufbereitschaft eingerichtet hat, um im Notfall schnellstmöglich auf einen Schaden reagieren zu können.
Kann der betroffene Mitarbeiter dies uneingeschränkt für den vereinbarten Zeitraum anbieten? Falls die Antwort nein ist, sollte er sich auch nicht zur Verfügung stellen.

MisterS

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Antw:Feuerwehr oder Job?
« Antwort #8 am: 23.02.2022 09:21 »
Ein Mitarbeiter kann auch krank werden, einen Wegeunfall haben etc, Risiko des Arbeitgebers.
Ebenso wenig planbar wie ein Feuerwehreinsatz.

Die mir bekannten Gesetze sagen ist freizustellen, da gibt es nichts zu diskutieren.

Schmitti

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Antw:Feuerwehr oder Job?
« Antwort #9 am: 23.02.2022 11:28 »
In RP gilt der Freistellungsanspruch z.B. bei Leuten, die beruflich Aufgaben der unmittelbaren Gefahrenabwehr wahrnehmen, nur soweit, wie diese Aufgaben dadurch nicht beeinträchtigt werden. Je nachdem, was die Rufbereitschaft machen soll, wäre die Fragestellung des TE also hier schon aus Sicht des Arbeitgebers zu beantworten.
In den anderen Ländern, auch wenn es solche Abwägungen nicht im jeweiligen Brandschutzgesetz geben sollte, darf man als Held der Feuerwehr trotzdem gerne mal den gesunden Menschenverstand walten lassen. Ich erwarte in meiner Feuerwehreinheit bei jedem, dass er sich bei jeder Alarmierung überlegt, wie hoch der Personalbedarf tatsächlich sein wird, wie zeitkritisch der Einsatz ist, und das dann mit seiner Arbeit, der Entfernung zum Gerätehaus und ... abwägt und dann kann auch jeder mal zur Entscheidung kommen, das der Verbleib an der Arbeitsstelle sinnvoller ist, Freistellungsanspruch hin oder her.

Rene

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Antw:Feuerwehr oder Job?
« Antwort #10 am: 23.02.2022 12:03 »
Ein Mitarbeiter kann auch krank werden, einen Wegeunfall haben etc, Risiko des Arbeitgebers.
Ebenso wenig planbar wie ein Feuerwehreinsatz.

Die mir bekannten Gesetze sagen ist freizustellen, da gibt es nichts zu diskutieren.

Freistellung dauerhaft durch Nichteinplanung bei der Rufbereitschaft. Ist ja ganz einfach. Risikenminimierung des Arbeitgebers. Erkrankungen und Wegeunfälle sind unvermeidliche Risiken.
Würden unsere Feuerwehrleute allerdings Sturm gegen laufen  :)
Deshalb melden die sich für die entsprechenden Wochen bei ihren Feuerwehren ab. Wenn sie Alarmierung während der regulären Arbeitszeit haben (trotz Rufbereitschaft im Anschluß) machen sie sich auf den Weg zur Wache.
Ob sie freigestellt werden wollen, legen meines Wissens nach auch die Feuerwehrleute selbst fest, und nicht die Feuerwehren. Solange von 50 Mitgliedern bei Alarmierung 10-15 Mann auf der Wache erscheinen, sind sie einsatzfähig.

WasDennNun

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Antw:Feuerwehr oder Job?
« Antwort #11 am: 23.02.2022 12:43 »
Deshalb melden die sich für die entsprechenden Wochen bei ihren Feuerwehren ab. Wenn sie Alarmierung während der regulären Arbeitszeit haben (trotz Rufbereitschaft im Anschluß) machen sie sich auf den Weg zur Wache.
auch wenn sie gerade in der Arbeitszeit einen Notfall bearbeiten um schnellstmöglich einen Schaden zu beheben?
Falls ja, dann können sie das ja auch während der Rufbereitschaft so halten,
falls nein, dann können sie das ja auch während der Rufbereitschaft so halten.
Oder?

Rene

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Antw:Feuerwehr oder Job?
« Antwort #12 am: 23.02.2022 13:10 »
auch wenn sie gerade in der Arbeitszeit einen Notfall bearbeiten um schnellstmöglich einen Schaden zu beheben?
Falls ja, dann können sie das ja auch während der Rufbereitschaft so halten,
falls nein, dann können sie das ja auch während der Rufbereitschaft so halten.
Oder?

Das kommt auf die Situation an. Bisher konnte ich mich über die Entscheidungen, ob sie zum Einsatz fahren oder nicht, noch nicht beschweren.
Sind in deiner Hypothese eigentlich die Backup-Kapazitäten gleich? Für mich (und auch für die entsprechenden Mitarbeiter) machts einen Unterschied, ob auf dem Gelände noch 10 andere Facharbeiter aus dem jeweiligen Bereich zur Verfügung stehen, um den jeweiligen Notfall zu übernehmen, oder man halt der eine Fachmann in der Rufbereitschaft ist.

Schmitti

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Antw:Feuerwehr oder Job?
« Antwort #13 am: 23.02.2022 13:13 »
Solange von 50 Mitgliedern bei Alarmierung 10-15 Mann auf der Wache erscheinen, sind sie einsatzfähig.
Es gibt Alarmierungen, da reichen 3 oder 6 Mann. Bei anderen reichen 15, dann braucht man mal 40... Das kann man im Vorfeld schon etwas einschränken durch entsprechende Planungen der Alarmierungen, oder bei uns ist es für ein Fahrzeug so, dass sich die paar speziell dafür ausgebildeten nach Alarm schnell in einer Whatsappgruppe verständigen, wer diese Tour mitfährt. Den Rest entscheidet der Feuerwehrmensch je nach Alarmierungsinfos und Situation.
Natürlich gibt es auch Wehren, da wird per Sirene alarmiert, die Leute erfahren erst am Gerätehaus was überhaupt ist, genauso überrascht ist man dann auch jedes Mal, wieviele überhaupt erscheinen. Da ist das von vornherein Mist.

Falls ja, dann können sie das ja auch während der Rufbereitschaft so halten,
falls nein, dann können sie das ja auch während der Rufbereitschaft so halten.
So einfach kann das doch theoretisch niemals funktionieren. Nur praktisch ;-)

FloHB

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Antw:Feuerwehr oder Job?
« Antwort #14 am: 24.02.2022 10:13 »
Die mir bekannten Gesetze sagen ist freizustellen, da gibt es nichts zu diskutieren.

Auch von einem Feuerwehrmann kann der Arbeitgeber erwarten, dass er den Kopf einschaltet, bevor er die Arbeitsstelle verlässt. Das wird bei uns in der Feuerwehr auch ganz klar intern so kommuniziert. Wer das nicht macht, braucht sich nicht wundern, wenn Kollegen oder Vorgesetzte irgendwann auf das Thema nicht mehr gut zu sprechen sind und man deshalb Probleme auf der Arbeit bekommt. Ansonsten wären Mitglieder aus Feuerwehren, die 100 Einsätze oder mehr pro Jahr fahren für den AG teilweise in einigen Bereichen nicht mehr einsetzbar.