Hallo liebe Forumsgemeinde,
möglicherweise wechsele ich im zweiten HJ 2022 unter mehrjähriger Beurlaubung vom Bund zu einer Kommune in SH als Beamter auf Zeit/Wahlbeamter. Ist es grundsätzlich möglich bzw. unter welchen Voraussetzungen wäre es möglich, Urlaub aus dem laufenden Jahr mit ins neue Dienstverhältnis zu nehmen?
Danke im Voraus!