Autor Thema: Verstöße gegen TVÖD u. ArbZG  (Read 2904 times)

FraukeWepunkt

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Verstöße gegen TVÖD u. ArbZG
« am: 21.02.2022 16:40 »
Guten Abend,
ich arbeite seit ca 3 Jahren im Bauamt bei einer Behörde, die dem TVÖD gebunden ist. Unsere Abteilung bestand bis Ende letzten Jahres aus 5 Leuten, davon haben aufgrund der schlechten Arbeitsbedingungen zwei gekündigt und einer ist dauerhaft krank geschrieben.

Die Abteilung ist eigentlich einfach strukturiert, wir haben einen Fachvorgesetzten, der gleichzeitig 50% Sachbearbeitung macht und einen Amtsleiter, dann noch einen Amtsleiter des Hauptamtes.

Der Fachvorgesetzte hat nun einfach die Funktion unseres Außendienstes mit übernommen und braucht irgendwie immer eine 2. Person in Begleitung. So wirklich angeordnet, dass diese unbesetzte Funktion mit übernommen werden soll und zwar dauerhaft und regelmäßig wurde es nie, aber es macht meinem Fachvorgesetzten offenbar mehr Spaß als im Büro zu sein. Und er weist mich dann an mit zu kommen.

Das Spiel habe ich nun seit Anfang 2022 mit gemacht, bis ich dann irgendwann binnen des ersten Monats 30 Überstunden auf der Uhr hatte und an den ein oder anderen Tagen 13 (!) Stunden am Stück gearbeitet habe mit einer Pause von 45min. Zulagen hab ich keine bekommen, mir wurde dann irgendwie unterschwellig mitgeteilt, ich hätte das halt auch so mit zu machen.

Nun habe ich meinen obersten Vorgesetzten, also den Amtsleiter schriftlich gebeten, hier mal Ordnung rein zu bringen und klar vorzugeben, was zu tun ist und zu lassen ist. Eine Antwort habe ich bis heute nicht erhalten. Er hat mir aber mehr oder weniger gesagt, dass wir uns selbst organisieren sollen. Mein Fachvorgesetzter scheint eine gewisse Narrenfreiheit zu haben in dem was er tut.

Nun habe ich den anderen Hauptamtsleiter angefragt. Der hat jedoch auch nicht reagiert. Zum einen sehe ich einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz und auch gegen den TVÖD, ich erhalte keine Zulagen, soll Aufgaben machen, die nicht in meinem Arbeitsvertrag stehen und ich auch keine Ahnung davon habe und zudem soll ich noch ewig lange Arbeitszeiten durchmachen.

Ich bin bereits auf der Suche nach einer anderen Stelle, da ich nicht bereit bin, das dauerhaft mit zu machen, bis dahin möchte ich aber gern Rat einholen, was ich tun kann, denn ich fühle mich ziemlich hilflos und allein gelassen.

Bedanke mich schon jetzt für Anregungen.

XTinaG

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Antw:Verstöße gegen TVÖD u. ArbZG
« Antwort #1 am: 21.02.2022 17:09 »
Verstöe gegen das ArbZG zeigt man der Aufsichtsbehörde an. Zuschläge für Überstunden, sofern sie entstanden sind, fordert man schriftlich unter Fristsetzung ein und erhebt Lohnklage, wenn die Einforderung nicht erfolgreich war. Allerdings läßt sich noch gar nicht sagen, ob der Arbeitgeber Dich um Deine Überstundenzuschläge prellt, denn sie standen ja noch gar nicht zur Auszahlung an.

FraukeWepunkt

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Antw:Verstöße gegen TVÖD u. ArbZG
« Antwort #2 am: 21.02.2022 17:14 »
Naja, wir haben ja ein Online Zeitkonto, auf dem ist nichts dergleichen gebucht. Davon gehe ich auch aus, dass das so bleibt, ich glaube nicht, dass vom 3. Januar gemachte Überstunden noch zur Auszahlung kommen.

XTinaG

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Antw:Verstöße gegen TVÖD u. ArbZG
« Antwort #3 am: 21.02.2022 17:44 »
Überstunden und Zeitzuschläge können überhaupt nur dann auf einem Zeitkonto gebucht werden, wenn es ein Arbeitszeitkonto nach § 10 TVÖD ist. Und auch dann nur dann, wenn Du es zuvor verlangt hast.

FraukeWepunkt

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Antw:Verstöße gegen TVÖD u. ArbZG
« Antwort #4 am: 21.02.2022 18:31 »
Es gibt weder ein solches Zeitkonto noch wurde das von mir verlangt, da ich ja auch keinerlei schriftliche Anordnung bekommen habe, das ganze läuft auf Zuruf, der aber auch nicht klar formuliert ist, also "Mach heut mal Außendienst", weder wie lange, noch was inhaltlich noch sonst etwas und Fakten schaffen, also dann wird halt einfach erwartet.....da gab es im Vorfeld kein "Sie können Sie das auf das Konto buchen lassen oder auszahlen oder dies und jenes", Gespräch. Es besteht für mich auch einfach die Frage, was zu tun ist, wenn es niemanden interessiert, also kann man den Dienst beenden nach der Sollzeit, es gibt weder mündliche noch schriftliche Anweisungen irgendwas klar zu tun oder nicht zu tun.

XTinaG

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Antw:Verstöße gegen TVÖD u. ArbZG
« Antwort #5 am: 21.02.2022 19:03 »
Dann werden die Überstunden und Überstundenzuschläge am am Zahltag des zweiten Kalendermonats, der auf ihre Entstehung folgt, ausgezahlt.

FraukeWepunkt

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Antw:Verstöße gegen TVÖD u. ArbZG
« Antwort #6 am: 21.02.2022 19:08 »
Soweit die Theorie, also ich müsste dann jetzt Ende Feb diesen Betrag erhalten? Kann aber aus den Erlebnissen anderer Kollegen (die gekündigt haben und den gleichen Zirkus mit gemacht habe) bestätigen, dass das 100 Prozent nicht erfolgen wird. Dann müsste ich - theoretisch - eine Klage anstreben, ob man das in einer Behörde mit nicht mal 40 Mitarbeitern macht, ist die andere Geschichte.

XTinaG

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Antw:Verstöße gegen TVÖD u. ArbZG
« Antwort #7 am: 21.02.2022 19:27 »
Laut Deiner Aussage sind die Überstunden im Januar angefallen. Der zweite Kalendermonat, der darauf folgt, ist der März.

clarion

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Antw:Verstöße gegen TVÖD u. ArbZG
« Antwort #8 am: 21.02.2022 19:30 »
Hallo,

schriftlich angeordnet sind die "Überstunden" also nicht, sondern sind auf das normale Zeitkonto gegangen. Dann freut sich Dein Vorgesetzer sicherlich, dass Du nun den Zeitausgleich in Anspruch nimmst und das Konto auf ein normales Maß zurück führst. Stressärmer ist sicherlich, sich eine neue Arbeit zu suchen als in diesem Laden zu arbeiten, in dem gar keine Führung statt findet.

XTinaG

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Antw:Verstöße gegen TVÖD u. ArbZG
« Antwort #9 am: 21.02.2022 19:41 »
Überstunden bedürfen keiner schriftlichen Anordnung und können ausschließlich auf einem
Arbeitszeitkonto nach § 10 TVÖD gebucht werden.

FraukeWepunkt

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Antw:Verstöße gegen TVÖD u. ArbZG
« Antwort #10 am: 22.02.2022 08:50 »
Also zunächst nochmal danke für die Antworten.
Bei uns läuft das so, Überstunden werden stillschweigend unterschwellig angeordnet, also weder schriftlich noch mündlich. Das läuft so: Du musst von 8 bis 20 Uhr im Büro sein aber ohne Überstunden zu machen, organisiert euch halt so, dass keine entstehen und seit Tags darauf wieder um 8 Uhr im Büro. Also man kann es nicht beschreiben, es entbehrt jeder Logik. Angefangen hat das vermutlich damit, dass es einige gibt, die das irgendwann mal angefangen haben und von allen anderen die Fortführung erwarten.

Ich weiß, dass keinerlei Auszahlung stattfinden wird, meine Vorgänger haben dieses Spiel jahrelang mit gemacht bevor sie gekündigt haben, das. war u.a. auch deren Kündigungsgrund, klagen wird vermutlich niemand. Ich gehe davon aus, im nächsten viertel Jahr die Stelle zu wechseln, da ich schon einiges am Laufen habe, aber die letzten drei, vier Monate sehe ich hier wirklich kaum eine Lösung für mich, die jetzt nicht als Lohnfeststellungsklage endet, denn das will ich mir sparen. Auch wenns sicher der richtige Weg wäre.

XTinaG

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Antw:Verstöße gegen TVÖD u. ArbZG
« Antwort #11 am: 22.02.2022 08:53 »
Entweder es werden Arbeitsstunden angeordnet oder nicht. So einfach ist das. Und wenn kene angeordnet werden, geht man nach Hause. Auch das ist so einfach. Und wenn der Arbeitgeber einem Entgeltbestandteile vorenthält, verklagt man ihn. Und auch das ist so einfach.

FraukeWepunkt

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Antw:Verstöße gegen TVÖD u. ArbZG
« Antwort #12 am: 22.02.2022 08:59 »
Ja, das ist so einfach in der Theorie, verklag mal einen Arbeitgeber mit 40 Leuten, anschließend kannst du dir ausdenken, dass du da nichts mehr zu lachen hast oder suchst dir einfach gleich einen neuen Job, so wie es bei uns nahezu alle machen.

XTinaG

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Antw:Verstöße gegen TVÖD u. ArbZG
« Antwort #13 am: 22.02.2022 09:06 »
Du willst doch eh wechseln, dann kann es Dir doch egal sein. Könnte es aber auch, wenn es nicht so wäre. Dann sieht man sich halt wöchentlich vor dem Arbeitsgericht. Als Arbeitnehmer kann ma nämlich leicht dafür sorgen, daß insbesondere ein kleinerer Arbeitgeber nichts mehr zu lachen hat.

FraukeWepunkt

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Antw:Verstöße gegen TVÖD u. ArbZG
« Antwort #14 am: 22.02.2022 09:26 »
Ja, das stimmt. Allerdings bin ich auch echt zermürbt durch diese Rahmenbedingungen, das raubt viel Energie, die ich eigentlich lieber vorwärtsgewandt rein bringen möchte.

Wie ist das in der Praxis: Ich fordere vom obersten Vorgesetzten die Zuschläge nochmals ein, schriftlich mit Fristsetzung. Kommt nichts, mache ich einfach keine mehr. Ich gehe nach 7,48 Stunden heim. Fertig. Problem ist, dass wir oft irgendwo draußen sind mit dem Dienstwagen, da kann ich natürlich nicht so pünktlich gehen, wie ich möchte, wenn wir an einer Liegenschaft stehen. Ist leider ein Praxisproblem.

Ich denke bis ich hier Klage einreiche, bin ich vermutlich sogar schon im Kündigungsmodus, sobald ich einen neuen Job habe, mache ich sowieso keine Überstunden mehr.

Klage bedeutet für mich natürlich, das läuft in meinen neuen Job rein und ich hab da einfach keine Lust mehr drauf, mich nach meiner Kündigung mit meinem alten Arbeitgeber auseinanderzusetzen