Autor Thema: Verstöße gegen TVÖD u. ArbZG  (Read 3007 times)

XTinaG

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Antw:Verstöße gegen TVÖD u. ArbZG
« Antwort #15 am: 22.02.2022 09:29 »
Vom Arbeitgeber veranlaßte Arbeitsstunden sind auch zu leisten. Wenn der Arbeitgeber auch auf explizite Forderung nicht zahlt, erhebt man Lohnklage.

FraukeWepunkt

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Antw:Verstöße gegen TVÖD u. ArbZG
« Antwort #16 am: 22.02.2022 09:35 »
Also ich kann dem AG die Frist setzen, entsprechend die Überstunden, die ich leiste und auch geleistet habe, sind mir mit Zulagen auszuzahlen. Wenn ich dann keine erhalte, muss ich mir einen Anwalt suchen und klagen.

XTinaG

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« Antwort #17 am: 22.02.2022 09:51 »
Genau.

Herbert Meyer

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Antw:Verstöße gegen TVÖD u. ArbZG
« Antwort #18 am: 22.02.2022 10:10 »
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind Vertragspartner auf Augenhöhe. Verträge sind seit Abrahams Zeiten elementarer Bestandteil des westlichen Gesellschaftssystems und haben auch in unserem Rechtsstaat einen entsprechend hohen Stellenwert. Darüber hinaus herrscht ein branchenübergreifender Fachkräftemangel, jeder Wechselwillige wird überall mit Kusshand genommen. Wer sich trotzdem über Monate oder Jahre hinweg so verhohnepipeln lässt, sollte im ersten Schritt die eigene Sklavenmentalität hinterfragen. Und im zweiten Schritt dann den von XTinaG beschriebenen Weg umsetzen und nach 7h 48 Min notfalls mit dem Taxi nach Hause fahren. Kommt immer noch günstiger als kostenlose Überstunden zu schrubben.

WasDennNun

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Antw:Verstöße gegen TVÖD u. ArbZG
« Antwort #19 am: 22.02.2022 10:56 »
Oder nicht mit fahren, solange man keine schriftliche Aufforderung hat.
Oder am nächsten Tag die Stunden abbummeln (sofern es ein entsprechendes Zeitkonto gibt)
Oder selbst die schriftliche Anordnung schreiben und unterschreiben lassen.

clarion

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Antw:Verstöße gegen TVÖD u. ArbZG
« Antwort #20 am: 22.02.2022 11:48 »
Hallo,

wie wäre es, wenn Du einfach die Zeit Tageweise abbummelst, so dass Du max. Überstunden in Höhe der Sollarbeitszeit auf deinem Konto hast. Es zwingt Dich doch keiner mit vorgehaltener Pistole zum Einsteigen in den DW, oder? Und wenn man Dir den Zeitausgeich nicht genehmigt, dann nimmst Du den Weg, den Tina Dir aufgezeigt hat. Ein Personalrat habt ihr wohl nicht?

Kat

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Antw:Verstöße gegen TVÖD u. ArbZG
« Antwort #21 am: 22.02.2022 15:11 »
Auf Überstunden gibt es doch Zuschläge,wie soll man die denn abbummeln?

WasDennNun

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Antw:Verstöße gegen TVÖD u. ArbZG
« Antwort #22 am: 22.02.2022 15:14 »
1h Überstunde = 1,35 h abbummeln z.B.

XTinaG

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Antw:Verstöße gegen TVÖD u. ArbZG
« Antwort #23 am: 22.02.2022 15:23 »
Es gibt kein Arbeitszeitkonto nach § 10 TVÖD, also können dort weder Überstunden an sich noch Überstundenzuschläge gebucht werden.

DiVO

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Antw:Verstöße gegen TVÖD u. ArbZG
« Antwort #24 am: 23.02.2022 10:07 »
So hart es klingen mag: du machst die Probleme deines Arbeitgebers zu deinen eigenen.

Geh nach Erfüllung deiner täglichen Sollarbeitszeit nach Hause und gut ist. Was soll dir, außer dummer Kommentare oder Brennesselarm, passieren? Du bist zur Leistung von Arbeit mittlerer Art und Güte verpflichtet und die erbringst du, wenn du deine Sollarbeitszeit erbringst. Soll dein Arbeitgeber erstmal seine organisatorischen Probleme lösen.

Wenn dir an so einem, wie von dir beschriebenen 13-Stunden-Tag, nach 12 Stunden ein Unfall passiert wird sich plötzlich keiner deiner Vorgesetzten dafür verantwortlich fühlen, sondern die Verantwortung auf dich abwälzen. Ob die entsprechende Versicherung in so einem Fall zahlt wage ich zu bezweifeln. Danken wird es dir auch keiner.