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Verstöße gegen TVÖD u. ArbZG

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XTinaG:
Dann werden die Überstunden und Überstundenzuschläge am am Zahltag des zweiten Kalendermonats, der auf ihre Entstehung folgt, ausgezahlt.

FraukeWepunkt:
Soweit die Theorie, also ich müsste dann jetzt Ende Feb diesen Betrag erhalten? Kann aber aus den Erlebnissen anderer Kollegen (die gekündigt haben und den gleichen Zirkus mit gemacht habe) bestätigen, dass das 100 Prozent nicht erfolgen wird. Dann müsste ich - theoretisch - eine Klage anstreben, ob man das in einer Behörde mit nicht mal 40 Mitarbeitern macht, ist die andere Geschichte.

XTinaG:
Laut Deiner Aussage sind die Überstunden im Januar angefallen. Der zweite Kalendermonat, der darauf folgt, ist der März.

clarion:
Hallo,

schriftlich angeordnet sind die "Überstunden" also nicht, sondern sind auf das normale Zeitkonto gegangen. Dann freut sich Dein Vorgesetzer sicherlich, dass Du nun den Zeitausgleich in Anspruch nimmst und das Konto auf ein normales Maß zurück führst. Stressärmer ist sicherlich, sich eine neue Arbeit zu suchen als in diesem Laden zu arbeiten, in dem gar keine Führung statt findet.

XTinaG:
Überstunden bedürfen keiner schriftlichen Anordnung und können ausschließlich auf einem
Arbeitszeitkonto nach § 10 TVÖD gebucht werden.

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