....nett ist auch, dass durch die Erhöhung des AN-Freibetrages die gleichzeitige Erhöhung der Pendlerpauschale eher ein Nullsummenspiel ist...
Das war gestern auch mein Gedanke... Die Erhöhung der Pendlerpauschale greift erst ab ca. 51km Fahrtweg (bei ca. 220 Arbeitstagen)
Äh, nein. Ihr meint wohl die Erhöhung des Werbungskostenpauschbetrags auf 1200 €
Dadurch wirkt sich der Fahrtweg jetzt zwar erst bei 19 km aus, aber noch deutlich vor den hier errechneten 51 km.
19 * 0,30 * 220 = 1254
Bei 51 km ergeben sich 3911 € Werbungskosten
20 * 0,30 * 220 + 31 * 0,38 * 220
Durch die Erhöhung des Pauschbetrags werden die Pendler entlastet, die einen kürzeren Arbeitsweg haben (und schon bisher unter den 1000 € blieben), durch die Erhöhung der Km-Pauschale werden die Fernpendler entlastet.