Nun mal langsam. Noch gibt es nicht einmal einen Gesetzesentwurf dazu, den die Regierung in den Bundestag einbringen könnte, geschweige denn eine erste und zweite Lesung dazu...
Da die Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli kommen soll, dürfte auch bis dahin der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen sein. Deutlich vorher würde ich es nicht erwarten.
Und bevor der Spaß durch ist, wird es bestenfalls eine Prognose auf dieser Seite geben...
Sollte die Erhöhung des Grundfreibetrags einfach zu einer entsprechenden Verschiebung aller Werte um die vorgesehenen 363€ führen, dann wären also gegenüber dem Ist-Stand (sofern man auch bisher den Arbeitnehmer-Pauschbetrag als Werbungskosten ansetzt und keine darüber hinausgehenden Werbungskosten nachgewiesen hat) nun 563€ im Jahr 2022 weniger zu versteuern. Das macht also ein weniger an zu zahlender Einkommensteuer von 563€ * persönlicher Grenzsteuersatz. Für diejenigen, die nicht an die "Reichensteuer" herankommen, beträgt dieser höchstens 42%, sodass es sich hierbei um eine maximale Entlastung von 237€ (je nach Rundungsglück) im Jahr 2022, oder nicht ganz 20€/Monat handelt. Ist der eigene Grenzsteuersatz niedriger, dann entsprechend im gleichen Maße auch die Entlastung.