soll heißen, dass ihr nicht automatisch einen Anspruch auf eine höhere EG habt, nur weil ihr eure Aufgaben "selbstständig" ausführt...
dann hätte jeder Anspruch auf eine E7 oder höher.
der SB im Einwohnermeldeamt führt seine Aufgaben auch selbstständig aus und fragt nicht den Vorgesetzten, ob er den neuen Personalausweis nun aushändigen darf, oder nicht.
wenn ihr eigenständig Angebote für Maschinen einholt, dann auch eigenständig entscheidet, welche Maschine / welcher Hersteller beschafft wird, ihr euch um die Wartungsverträge kümmert etc, dann sieht die Sache ggf. anders aus.
hier müssten entsprechende Arbeitsvorgänge in der Stellenbeschreibung formuliert sein, diese müssen noch gewisse Zeitanteile in Anspruch nehmen, dann sind sie unter Umständen eingruppierungsrelevant.
das beste wäre, du lässt dir mal eine aktuelle Stellenbeschreibung vorlegen und stellst diese hier mal online, dann können User wie "XTinaG" oder "WasDennNun" eine recht genaue Eingruppierung ableiten