Autor Thema: Rückzahlungsklausel Studium  (Read 1851 times)

jjs02787

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Rückzahlungsklausel Studium
« am: 24.02.2022 10:39 »
Hallo zusammen,

- seit 2012 beim Arbeitgeber, Ausbildung
- seit 2015 ausgelernt
- Studium wurde während der Ausbildungszeit bezahlt, nicht in Regelstudienzeit abgeschlossen
- danach über einen Fortbildungsvertrag (2016) ein Jahr länger, mit Rückzahlungsklausel

Rückzahlungsklausel:
[...] die Kosten zu erstatten, wenn er ohne triftigen Grund und auf eigenen Wunsch oder aus eigenem Verschulden abbricht. Kündigt der Beschäftigte nach Abschluss des Studiums das Arbeitsverhältnis [...] ist der Beschäftigte zur Rückerstattung der Kosten verpflichtet. Der Rückzahlungsbetrag mindert sich dabei für jeden vollen Monat der Beschäftigung nach Beendigung des Studiums 1/12 des Gesamtbetrages.

Nun habe ich zum 01.04.2022 gekündigt. Also fünf Jahre nach dem Abschluss der Rückzahlungsklausel. Mein Studium ist noch nicht abgeschlossen und ich war durchgängig eingeschrieben und habe ab 2017 das Studium selbst bezahlt. Ich habe nun, kurz vor meinem ausscheiden, einen Brief bekommen mit dem Wortlaut, dass die Kosten (über 2000€) eingezogen werden. Traurig empfinde ich auch folgenden Wortlaut:

"Der Betrag wird Ihnen vom Entgeld für die Monate Februar 2022 und März 2022 abgezogen."

Im Worst-Case gehe ich natürlich zum Rechtsanwalt. Leider habe ich hier keine Berufsrechtsschutz abgeschlossen, da ich nicht gedacht hätte, dass ich diese im öffentlichen Dienst benötige. Meine Abteilung war durchgängig mit meiner Arbeit sehr zufrieden und mein Abschlusszeugnis bedauert den Verlust sehr.

Danke für eure kommenden Antworten!

XTinaG

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Antw:Rückzahlungsklausel Studium
« Antwort #1 am: 24.02.2022 10:42 »
Und Deine Frage lautet?

jjs02787

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Antw:Rückzahlungsklausel Studium
« Antwort #2 am: 24.02.2022 10:45 »
Ob das natürlich rechtens ist. Weil der Wortlaut der Rückzahlungsklausel besagt:

"[...] aus eigenem Verschulden abbricht."
Ich habe mein Studium seit 2012 nicht abgebrochen.

oder

"Kündigt der Beschäftigte nach Abschluss des Studiums das Arbeitsverhältnis [...]"
Ich bin zwar kurz vor Fertigstellung meines Studiums. Zum 01.04. werde ich dieses aber nicht beendigen.

Entsprechend dürfte mein Arbeitgeber mir doch nicht mein Gehalt kürzen, oder?

XTinaG

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Antw:Rückzahlungsklausel Studium
« Antwort #3 am: 24.02.2022 10:49 »
Aus den zitierten Passagen ergibt sich unter dem geschilderten Sachverhalt keine Rückzahlungsverpflichtung. Du kannst dem Arbeitgeber die Aufrechnung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes untersagen lassen.

Alien1973

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Antw:Rückzahlungsklausel Studium
« Antwort #4 am: 25.02.2022 08:28 »
Eine Rückzahlungsklausel wird doch in der Regel geschlossen um nach Abschluss zumindest eine gewisse Weile als AG einen Mehrwert zu haben.

Wenn du vor Abschluss kündigst und das auch noch kurz vor Abschluss, wo ist dann der Mehrwert für den AG? Wäre das gleiche wie wenn du innerhalb der Frist kündigst in der die Rückzahlungsklausel Gültigkeit besitzt.

Das liest sich so:
Ich werde jetzt dann bald fertig. Ich kündige jetzt kurz vor Abschluss weil ich mir was besseres gesucht habe. Danke lieber AG das du zumindest Teile meines Studiums bezahlt hast....

XTinaG

  • Gast
Antw:Rückzahlungsklausel Studium
« Antwort #5 am: 25.02.2022 08:31 »
Und? Wenn der Arbeitgeber zu blöd ist, eine vernünftige Rückzahlungsklausel zu vereinbaren, ist das ganz alleine sein Versagen.

Schmitti

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Antw:Rückzahlungsklausel Studium
« Antwort #6 am: 25.02.2022 08:44 »
Darf man fragen, um welchen Arbeitsbereich und welchen Studiengang es sich dabei handelt?