Hallo zusammen,
- seit 2012 beim Arbeitgeber, Ausbildung
- seit 2015 ausgelernt
- Studium wurde während der Ausbildungszeit bezahlt, nicht in Regelstudienzeit abgeschlossen
- danach über einen Fortbildungsvertrag (2016) ein Jahr länger, mit Rückzahlungsklausel
Rückzahlungsklausel:
[...] die Kosten zu erstatten, wenn er ohne triftigen Grund und auf eigenen Wunsch oder aus eigenem Verschulden abbricht. Kündigt der Beschäftigte nach Abschluss des Studiums das Arbeitsverhältnis [...] ist der Beschäftigte zur Rückerstattung der Kosten verpflichtet. Der Rückzahlungsbetrag mindert sich dabei für jeden vollen Monat der Beschäftigung nach Beendigung des Studiums 1/12 des Gesamtbetrages.
Nun habe ich zum 01.04.2022 gekündigt. Also fünf Jahre nach dem Abschluss der Rückzahlungsklausel. Mein Studium ist noch nicht abgeschlossen und ich war durchgängig eingeschrieben und habe ab 2017 das Studium selbst bezahlt. Ich habe nun, kurz vor meinem ausscheiden, einen Brief bekommen mit dem Wortlaut, dass die Kosten (über 2000€) eingezogen werden. Traurig empfinde ich auch folgenden Wortlaut:
"Der Betrag wird Ihnen vom Entgeld für die Monate Februar 2022 und März 2022 abgezogen."
Im Worst-Case gehe ich natürlich zum Rechtsanwalt. Leider habe ich hier keine Berufsrechtsschutz abgeschlossen, da ich nicht gedacht hätte, dass ich diese im öffentlichen Dienst benötige. Meine Abteilung war durchgängig mit meiner Arbeit sehr zufrieden und mein Abschlusszeugnis bedauert den Verlust sehr.
Danke für eure kommenden Antworten!