Gültig im Sinne von 2G ist die Impfung, wenn sie nicht länger als 9 Monate her ist. Genesen + Geimpft ist Geimpft + Geimpft oder Geimpft + Genesen gleichgestellt.
Relevante Abstufungen davon gibt es nur, wenn es um die Einstellung der Entgeltfortzahlung im Quarantänefall geht. Dann darf die Zweitimpfung nur 3 Monate her sein, um nach derzeitigen Regelungen auf jeden Fall weiter Entgelt zu bekommen. Ist sie länger her, meinen einige Arbeitgeber, seien die Arbeitnehmer selbst Schuld, sich nicht haben boostern zu lassen, obwohl es eine allgemeine Impfempfehlung gibt.
Das ist zumindest das, was ich vor rund 3 Wochen beim MS zu dem Thema herauslesen konnte. Eine Bekannte, die Erzieherin in einer Einrichtung der Landeshauptstadt ist, wurde vom Arbeitgeber in Quarantäne geschickt, weil ein KiTa-Kind Corona hatte und sie erst zweifach geimpft war und die Impfung, die zum (ehemals) vollständigen Impfschutz führte lag bereits mehr als 3 Monate in der Vergangenheit. Daraufhin hat der Arbeitgeber ihr noch mitgeteilt, dass für die Dauer der Quarantäne ihre Entgeltzahlung eingestellt würde, da sie sich nicht hat boostern lassen und daher die Quarantäne nach den derzeit geltenden Regeln quasi selbst verschuldet hätte. Ob sowas vor Gericht auch Bestand hat, war dann allerdings auch nicht relevant, da ihr Hausarzt ihr in der Folge einfach eine 7 tägige Arbeitsunfähigkeit bescheinigt hat und die Sache somit auch gegessen war.
Geht es aber nur um so Dinge wie 3G am Arbeitsplatz oder ins Restaurant gehen, dann sind es 9 Monate nach dem zur vollständigen Impfung führenden Ereignis.