Autor Thema: Verbeamtung mit Mitte 40 // kleine Rente  (Read 16134 times)

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Antw:Verbeamtung mit Mitte 40 // kleine Rente
« Antwort #15 am: 24.04.2022 18:37 »
Wenn die Zwischenfinanzierung der PKV kein Problem darstellt, ist die Sache doch klar: Verbeamtung! Mit Mitte 40 hast Du noch 22 Jahre Dienst vor Dir. Hinzu kommen rd. 2,5 Jahre für's Studium und grundsätzlich auch die zurückliegenden ca. 10 Jahre als Angestellter im ö. D. Damit kommst Du bereits auf über 60% von A 13 zzgl. etwas gesetzliche Rente.

ltwinters

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Antw:Verbeamtung mit Mitte 40 // kleine Rente
« Antwort #16 am: 03.06.2022 19:44 »
Kann mich mal jemand aufklären, was z.B. A13g sein soll?

Und ich weiß ja nicht, aber iwas kann da nicht stimmen. Wäre das nicht eine unangemessene Benachteiligung von TBs, wenn man eine Stelle nach A13/E11 ausschreiben würde?! Das halte ich für Unsinn.

Isie

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Antw:Verbeamtung mit Mitte 40 // kleine Rente
« Antwort #17 am: 03.06.2022 19:47 »
Ich vermute, es fehlt ein D, dann wäre damit A 13 gehobener Dienst gemeint.

WasDennNun

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Antw:Verbeamtung mit Mitte 40 // kleine Rente
« Antwort #18 am: 04.06.2022 08:27 »
Kann mich mal jemand aufklären, was z.B. A13g sein soll?

Und ich weiß ja nicht, aber iwas kann da nicht stimmen. Wäre das nicht eine unangemessene Benachteiligung von TBs, wenn man eine Stelle nach A13/E11 ausschreiben würde?! Das halte ich für Unsinn.
Nein, da ist keine Benachteiligung zu finden.
Wenn die Entgeltordnung für die geplanten Tätigkeiten eine EG11 vorsehen, dann kann man sich über die EGO ärgern, aber es ist keine Benachteiligung, nur weil die Stellenbewertung bei einem Beamten zu eine A13 führt.(sofern er tatsächlich 100% identische Aufgaben bekommt, was man ja nicht weiß, denn evtl. wird ja dem Beamten etwas anderes übertragen als dem TB)
natürlich kann die Stellenbewertung beim Beamten fehlerhaft sein, oder die Rechtsmeinung bzgl. der Eingruppierung, aber das lässt sich ja gerichtlich überprüfen.