Autor Thema: Beamtenrechtliche Beurteilung  (Read 2773 times)

Jules1234

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Beamtenrechtliche Beurteilung
« am: 25.02.2022 17:29 »
Guten Tag,

ich habe eine kurze Frage zum Thema "beamtenrechtliche Beurteilung": Ich bin derzeit tätig als Beamter auf Bundesebene. Gerne möchte ich mich bei einer anderen Behörde (auf Landesebene) bewerben. Kann ich meine aktuelle beamtenrechtliche Beurteilung meines jetzigen Dienstherrn im Bewerbungsverfahren vor der Landesbehörde vorlegen oder sind die Beurteilungsunterlagen als vertraulich zu behandeln?

Danke für eine Antwort!

BalBund

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Antw:Beamtenrechtliche Beurteilung
« Antwort #1 am: 25.02.2022 19:36 »
eine bereits eröffnete Beurteilung ist ohnehin Bestandteil der Personalakte in die der künftige Dienstherr im Rahmen des Einstellungsverfahrens mit Sicherheit Einsicht nehmen wird.

Insofern bestehen regelmäßig keine Bedenken, da über den Beamten, nicht über konkrete SV beurteilt wird.

Hat der Beamte Umgang mit Verschlusssachen oder höher wird dies in einer Beurteilung üblicherweise mit Floskeln umschrieben, ohne konkrete Rückschlüsse zuzulassen.

leochad82

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Antw:Beamtenrechtliche Beurteilung
« Antwort #2 am: 26.04.2022 09:38 »
eine bereits eröffnete Beurteilung ist ohnehin Bestandteil der Personalakte in die der künftige Dienstherr im Rahmen des Einstellungsverfahrens mit Sicherheit Einsicht nehmen wird.

Insofern bestehen regelmäßig keine Bedenken, da über den Beamten, nicht über konkrete SV beurteilt wird.

Hat der Beamte Umgang mit Verschlusssachen oder höher wird dies in einer Beurteilung üblicherweise mit Floskeln umschrieben, ohne konkrete Rückschlüsse zuzulassen.
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