Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Angestelltenlehrgang 1
ManuelaMits:
Hallo,
vielen Dank für die Antworten. Mittlerweile habe ich herausgefunden, dass Kollegen der eigenen Kommune, die in den letzten Jahren den A1 oder den A2 besucht haben und auch als Teilzeitkräfte beschäftigt sind, eine Aufstockung der Stunden und entsprechende Entlohnung während der Absolvierung des Lehrgang erhalten haben.
Auch wenn es keine Pflicht seitens des Arbeitgebers ist, dieses zu tun, finde ich es um ehrlich zu seine von meinem Arbeitgeber eine Schw.... so zu handeln. In meinen Augen steht dieses Verhalten dem Gleichbehandlungsgrundsatz entgegen.
XTinaG:
Dann wäre eine Auseinandersetzung mit dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz dringend geboten, bevor man sich äußert. Nicht, daß man für einen ungebildeten Schreihals gehalten wird.
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