Autor Thema: Bis wann muss Akteneinsicht Personalakte ermöglicht werden?  (Read 1868 times)

hannif

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Hallo,

wenn ich zu Beginn der Woche am Montag der Personalerin mitteile, dass ich am besten noch heute in meine Personalakte schauen möchte - aus gegebenem Anlass, und die ist die ganze Woche anwesend, und Vertreter auch, ist dann die Antwort, dass ich die erst am Ende der Woche, am Freitag einsehen darf, ohne Angaben von Gründen, rechtens oder entspricht das nicht meinem Recht, eben vielleicht doch schnellstmöglich in meine PA schauen zu dürfen?

Danke.

Gruß

BalBund

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ein solches Recht auf Unverzüglichkeit ist nicht normiert. Ein Antrag, der binnen Wochenfrist bearbeitet und ermöglicht wird, ist im Gegenteil sogar sehr flott.

XTinaG

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Es kommt auf die Anspruchsgrundlage an. Sofern es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, auf das der TVÖD/TV-L Anwendung findet, handelt es sich um einen zivilrechtlichen Anspruch einer Arbeitsvertragspartei gegenüber der anderen in Form einer Rechtsausübung. Das Recht kann grundsätzlich jederzeit außerhalb der Arbeitszeit des Arbeitnehmers wahrgenommen werden, der Arbeitgeber hat ein entsprechendes Verlangen (nicht Antrag!) grundsätzlich unverzüglich zu erfüllen. Ob der Zeitraum im Sachverhalt eine unverzügliche Erfüllung des Rechtsanspruchs durch den Schuldner darstellt, kann nicht beurteilt werden. Der Arbeitgeber hat jedenfalls gegenüber dem Arbeitnehmer keine Erklärungspflicht. Der Arbeitnehmer ist vielmehr darauf angewiesen, die unverzügliche Erfüllung seines Anspruchs im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu realisieren.

Max

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Ich ging von 4 Wochen als akzeptable Frist aus,  aber konnte keinen Beleg dafür finden. Vielleicht weiß ein anderer User ob das irgendwie festgelegt ist. 1 Woche finde ich schon sehr zügig.

Edit: Tina hat sich schon fundierter geäußert

XTinaG

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Es gibt beim genannten tariflichen Anspruch überhaupt keine akzeptable Frist, denn eine solche Frist ist nicht vereinbart. Das Verlangen des Arbeitnehmers auf Erfüllung seines Rechtsanspruchs ist durch den Schuldner unverzüglich zu erfüllen, also ohne schuldhaftes Zögern. Hat man die Akte gerade greifbar, ist unverzüglich ggfs. auch sofort.

hannif

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Rechtsgrundlage wäre TVH. Hätte ich ins dortige Unterforum posten müssen? Falls ja, sorry.

Aufgrund des gegebenem Anlasses ist bekannt, dass die Personalakte aktuell der Personalerin vorliegt und nicht erst gezogen und geordnet werden müsste.

XTinaG

  • Gast
Die Regelung ist bezüglich des Sachverhalts materiell identisch zu TVÖD und TV-L. Es gilt das von mir ausgeführte.

maiklewa

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Also ich kenne das auch gar nicht anders uns bei uns wird am selben Tag Einsicht in die Personalakte gewährt.

Dennoch interessiert mich doch das Rechtliche, woraus hervorgeht, dass "unverzüglich" auch "sofort" bedeuten kann. Gibt es dazu eine entsprechende Rechtsprechung oder einen Kommentar?

Danke.

Gruß

XTinaG

  • Gast
Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. Habe ich die Akte in der Hand oder greifbar und gerade keine Aufgabe mit höherer Priorität, wäre ein nicht sofortiges Erfüllen des berechtigten Verlangens ein schuldhaftes Zögern. Oder welcher Entschuldigungstatbestand käme in Betracht?

was_guckst_du

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...ich habe schon mehrfach meine Akte eingesehen...bin jeweils ohne Ankündigung direkt zu meiner Personalsachbearbeiterin ins Büro, habe gesagt, dass ich meine PA einsehen möcht und sie hat die Akte gezogen...ganz einfach...

...mittlerweile muss sie mir allerdings einen Bildschirm zu Verfüguing stellen... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

veeam

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...ich habe schon mehrfach meine Akte eingesehen...bin jeweils ohne Ankündigung direkt zu meiner Personalsachbearbeiterin ins Büro, habe gesagt, dass ich meine PA einsehen möcht und sie hat die Akte gezogen...ganz einfach...

...mittlerweile muss sie mir allerdings einen Bildschirm zu Verfüguing stellen... 8)

Ich erhöhe um ein zeitlich uneingeschränktes Leserecht auf die eigene Personalakte im DMS für jeden einzelnen Mitarbeiter. Wer keinen Bildschirmarbeitsplatz besitzt kann hierzu auf einen von vielen verfügbaren Plätzen in Besprechungs- bzw. Schulungsräumen zurückgreifen um ungestört zu sein.  :D


was_guckst_du

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...ich habe schon mehrfach meine Akte eingesehen...bin jeweils ohne Ankündigung direkt zu meiner Personalsachbearbeiterin ins Büro, habe gesagt, dass ich meine PA einsehen möcht und sie hat die Akte gezogen...ganz einfach...

...mittlerweile muss sie mir allerdings einen Bildschirm zu Verfüguing stellen... 8)

Ich erhöhe um ein zeitlich uneingeschränktes Leserecht auf die eigene Personalakte im DMS für jeden einzelnen Mitarbeiter. Wer keinen Bildschirmarbeitsplatz besitzt kann hierzu auf einen von vielen verfügbaren Plätzen in Besprechungs- bzw. Schulungsräumen zurückgreifen um ungestört zu sein.  :D
...jetzt fehlen zu den Leserechten nur noch die Schreibrechte... :D
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TVWaldschrat

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...mittlerweile muss sie mir allerdings einen Bildschirm zu Verfüguing stellen... 8)

Digitale Personalakte? In welchem Jahrhundert lebst Du?