Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung E8/4 auf E9b
Isie:
Die Tabellenentgelte erhöhen sich zwar, der Garantiebetrag aber nicht.
XTinaG:
Das derzeitige Tabellenentgelt ist der tarifliche Referenzpunkt. Es erhöht sich nicht durch zukünftige Tarifanpassungen. Die tarifliche Regelung stellt nicht auf das Tabellenentgelt der derzeitigen Entgeltgruppe und Stufe ab.
Isie:
Das entspricht nicht der herrschenden Rechtsauffassung.
XTinaG:
Es entspricht der tariflichen Regelung. Darauf kommt es bei Ansprüchen an. Relevante Rechtsprechung zur Neufassung des § 17 Abs. 4 gibt es, soweit ich es überblicke, nicht.
Isie:
Warum sollte auch jemand klagen, wenn niemand eine am Buchstaben haftende Auslegung praktiziert.
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