Hallo zusammen,
ich habe ein Frage bezüglich der Höhergruppierung in der Entgelttabelle.
Angenommen man hat 6 Monate Berufserfahrung und wird mit einem technischen Masterstudium bei E11 eingruppiert. Würde man nun 6 Monate bei dem neuen Arbeitgeber arbeiten, käme man auf 12 Monate. So würde man laut Tarifvereinbarung die einjährige Berufserfahrung erreichen, die man zur Einstufung in TVÖD TN E12 benötigt. Ist diese Annahme richtig ? Oder bezieht sich die einjährige Berufserfahrung auf die neue Betriebszugehörigkeit bei dem neuen Arbeitgeber ? oder interpretiere ich die Eingruppierung falsch -> die Frage ist allein nur zu meinem Verständnis und soll keine Rechtsberatung sein
würde mich über Antworten sehr freuen
Die einjährige Berufserfahrung ist zumindest laut Tarif der einzige Punkt der E11 von E12 unterscheidet. Leider kann man das ganze nicht allgemeingültig nachlesen, ob hierdurch eine Höhergruppierung erfolgt.
Weiterhin komme ich auf verschiedene Informationen was die Stufenlaufzeit betrifft. Sind es erst 1 -> 2 -> 3 -> 4 Jahr usw. oder 3 -> 3 -> 3 -> 4 usw. ?
Viele Grüße und bleibt gesund!