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Höhergruppierung TvÖD N (Nahverkehr)

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DennisWas:

--- Zitat von: XTinaG am 28.02.2022 14:56 ---Es geht um einschlägige Berufserfahrung. Das ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Lag das halbe Jahr einschlägige Berufserfahrung vor, wird man nach einem halben Jahr höhergruppiert.

--- End quote ---

Mir kam grade der Gedanke, ob die Beschreibung der Entgeltgruppe, bzw. die Qualifikation nur zur Eingruppierung bei der Einstellung zählt? Somit hätte ich demnach einfach Pech, weil ich 6 Monate zu kurz die Berufserfahrung gesammelt habe ? Oder ist die Beschreibung einer Entgeltgruppierung so zu verstehen, sodass man mit Erwerb der Qualifikationen/Voraussetzungen in dieser Einsortiert wird ? Sprich mit erreichen von einem Jahr Berufserfahrung auch von E11 in E12 eingegliedert wird ?

Viele Grüße :)

XTinaG:
Wie ich ausführte, erfolgt nach Erfüllung der Voraussetzung in der Person die Höhergruppierung.

DennisWas:
Sehr vielen Dank, kann es dennoch sein, das dies auch auf die Auslegung der Personalabteilung beruht, was an Arbeitserfahrung angerechnet wir und was nicht ? Selber darauf hinweise muss man als Angestellter sicherlich nicht ?

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