Guten Tag,
ich habe folgendes Problem:
Ein Beamter / eine Beamtin (Lehrkraft) muss eine Rehamaßnahme in den Ferien machen, so war es zumindest 2008 geregelt. Man bezog sich damals auf § 4 des EUrlV. Diesen §§ gibt es aber nicht mehr. Gibt es immer noch die Pflicht? Ist das irgendwo gesetzlich geregelt? Es geht um das Bundesland Berlin.
Danke!
Viele Grüße
kleene01