Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] "Kündigungsfrist" bei Beamten
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geos:
Hallo!
Ich strebe einen Dienstherrenwechsel von der Kommune zum Land an als Beamter auf Lebenszeit.
Welche Fristen gilt es da zu beachten? Was kann ich dem künftigen Dienstherrn sagen, wann ich kommen kann?
Normalerweise würde ich bei unserer Personalabteilung fragen, aber die Wände sind hier sehr dünn, und ich will auf keinen Fall dass mein Chef es vorab mitbekommt, bevor es überhaupt spruchreif ist. Ich möchte das dann gerne selbst mitteilen.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Mask:
Da kann dir ohne weitere Angaben niemand helfen.
Bei der Dauer einer Versetzung ist von einem über zwölf Monate bis gar nicht alles möglich.
Und Entlassung auf Antrag und neu verbeamten oder eine Raubernennung sind recht heiße Angelegenheiten die gut überlegt sein sollten
Hain:
Moin,
kann ich betätigen. Die Versetzungszeit wird zwischen den Dienststellen ausgehandelt. Ich habe hier selten einen Monat gesehen häufiger 2 oder 3 Monate und wiederum selterner 6 und 12 Monate.
VG Hain
geos:
Danke, das beantwortet meine Frage ja eigentlich schon. Es gibt also keine feste Zeit, die ich noch bleiben müsste.
Es hängt alles davon ab wie die beiden Dienstherren sich einigen.
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