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Kündigungsfrist TV-L

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MannImMond:
Guten Tag,

aufgrund meiner aktuellen Situation müsste ich meine Kündigungsfrist feststellen.
Eingestellt wurde ich 10.2020 im TV-L mit den Kündigungsfristen aus selbigem.
Regulär wäre meine Kündigungsfrist also bei einer unbefristeten Beschäftigung über 1 Jahr dann 6 Wochen zum Quartalsende.

In meinem Vertrag ist nun allerdings folgendes vermerkt:
Das Arbeitsverhältnis ist befristet gemäß § 14 Abs. 1 TzBfG bis zum Erreichen folgenden Zweckes: Übernahme in die 3. Qualifikationsebene des Beamtenverhältnisses [..] oder schriftliche Mitteilung, dass die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis endgültig nicht erworben wurden.

Bin ich damit regulär in einem befristeten Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende (bei mehr als 1 Jahr Beschäftigung) oder gilt in diesem Fall eine andere Regelung?

Vielen Dank im Voraus!

XTinaG:
Liegen die anderweitigen Voraussetzungen für die Anwendung des § 30 TV-L vor?

MannImMond:
Soweit ich das beurteilen kann, sollte das so sein oder lässt sich aus meinem Eingangspost etwas anderes erahnen?

Edit:
Vertraglich wurde folgendes festgehalten: Für die Kündigung des gemäß $ 30 Abs. 1 Satz 2 TV-L befristeten Arbeitsverhältnisses gilt § 30 Abs. 4 und 5 TV-L

Also gehe ich richtig davon aus, dass meine Kündigungsfrist derzeit 6 Wochen zum Monatsende beträgt?

XTinaG:
Dein Eingangspost enthielt bspw. keinen Hinweis darauf, ob Du im Tarifgebiet West oder Ost tätig bist.

Wenn für Dich § 30 Abs. 4 und 5 einschlägig ist, beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Monatsende.

MannImMond:
Ach stimmt, ist Tarifgebiet West, sorry!

Danke für die Hilfe!

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