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Anwalt darf Einsicht in Personalakte nicht beantragen?

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lulli:
Hallo,

ein Anwalt darf generell nicht in die Personalakte schauen, richtig!? Oder gibt es da Ausnahmen?

Aber darf jetzt z. B. ein Anwalt noch nicht einmal die schnellstmögliche Einsicht für einen Mandat beantragen, um der ganzen Sache einen gewissen Nachdruck zu verleihen?

Danke und Gruß

XTinaG:
Wenn sich Dein Verlangen auf TVÖD/TV-L/TV-H stützt, kann auch ein schriftlich Bevollmächtigter Einsicht nehmen. Das kann auch ein Anwalt sein. Erklärungen jeder Art kannst Du im Rechtsverkehr grundsätzlich auch durch einen Anwalt in Deinem Namen abgeben lassen.

OnkelConny:
Für Beamte darf ein Anwalt auch Einsicht nehmen, sofern er bevollmächtigt ist. § 14 vwVfG

Kommunalgenie:

--- Zitat von: OnkelConny am 02.03.2022 09:20 ---Für Beamte darf ein Anwalt auch Einsicht nehmen, sofern er bevollmächtigt ist. § 14 vwVfG

--- End quote ---

Inwiefern wäre das eine einschlägige Rechtsnorm?

OnkelConny:
Beispielsweise regelt § 83 LBG NRW, dass für jeden Beamten eine Personalakte durch eine personalverwaltende Behörde zu führen ist. Ergo ist nach § 1 Abs. 1 VwVfG NRW einschlägig.

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