Autor Thema: Grundlage organisatorische Abläufe Arbeitsverhältnis!? Arbeitsvertrag!?  (Read 1179 times)

wursthans

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Hallo,

dass man z. B. zur Verschwiegenheit verpflichtet hat und andere Dinge, gehen ja z. B. aus dem TVöD hervor.

Woraus geht nun aber bitte hervor, dass man sich an organisatorische Abläufe, Hierarchien, Strukturen ... zu halten hat, wenn es nicht im Arbeitsvertrag steht?

Sollte oder muss es diesbzgl. eine Dienstvereinbarung geben?

Wie ist das bei euch? Gibt es bei euch eine Dienstvereinbarung oder anderes, woraus hervorgeht, dass man sich als Arbeitnehmer in Fragen X erst und nur ausschließlich an den direkten Vorgesetzten wenden muss?

Schönen Dank und schöne Grüße

XTinaG

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Wozu sollte es eine Dienstvereinbarung geben, wenn der Arbeitgeber es aufgrund seines Direktionsrechts selbst so bestimmen kann?

wursthans

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Wozu sollte es eine Dienstvereinbarung geben, wenn der Arbeitgeber es aufgrund seines Direktionsrechts selbst so bestimmen kann?

D. h., es muss einem der Vorgesetzte sagen oder am besten schriftlich mitteilen, dass man im Falle von X und im Falle von Y und von Z sich an Person A, B, C wenden muss?

XTinaG

  • Gast
Nicht einmal das. Der Arbeitgeber könnte auch ein Handbuch veröffentlichen, einen Aushang am Schwarzen Brett machen, es auf einer Versammlung der Mitarbeiter mündlich verkünden, ein gesungenes Telegramm senden…

wursthans

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Aber es muss konkret nachweislich einem AN oder den ANs verkündet werden, worauf sich der AG oder ein Vorgesetzter berufen kann?

XTinaG

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Nein, ein solcher Zwang besteht nicht.

Organisator

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Wie ist das bei euch? Gibt es bei euch eine Dienstvereinbarung oder anderes, woraus hervorgeht, dass man sich als Arbeitnehmer in Fragen X erst und nur ausschließlich an den direkten Vorgesetzten wenden muss?

Nein und wie von Tina ausgeführt auch nicht notwendig. Wenn gesunder Menschenverstand und Kenntnis der Ablauforganisation nicht ausreicht würde ich einfach die Führungskraft fragen, an wen man sich wenden sollte.