Autor Thema: Höhergruppierung Haushaltssperre  (Read 2035 times)

seibel91

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Höhergruppierung Haushaltssperre
« am: 01.03.2022 19:51 »
Hallo liebe Forum-Mitglieder,
ich bin seit 01.01.22 als koordnierende Fachkraft tätig (S15). Aufgrund der Haushaltssperre hier in Berlin, bin ich bis heute nicht höhergruppiert bzw. eingestuft. Weiß jemand, wie lange dieser Zustand andauert? Ab Januar müsste ich ja die Differenz dann irgendwann als Nachzahlung bekommen, richtig?
Danke für Eure Mühe.

XTinaG

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Antw:Höhergruppierung Haushaltssperre
« Antwort #1 am: 01.03.2022 20:07 »
Der Zustand dauert überhaupt nicht an. Sofern Dir eine auszuübende Tätigkeit übertragen worden ist, die zu Deiner Eingruppierung in S15 führt, bist Du seitdem in S15 eingruppiert und hast Anspruch auf das entsprechende Entgelt. Der Haushalt ist dafür gänzlich unbeachtlich.

seibel91

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Antw:Höhergruppierung Haushaltssperre
« Antwort #2 am: 01.03.2022 20:57 »
Laut Antwort der Personalstelle gibt es Zitat: "...eine Haushaltssperre für Beförderungen und Höhergruppierungen" :/

XTinaG

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Antw:Höhergruppierung Haushaltssperre
« Antwort #3 am: 01.03.2022 21:02 »
Das ist völlig unbeachtlich. Wenn Dir eine auszuübende Tätigkeit übertragen worden ist, die zur Eingruppierung in S15 führt, bist Du in S15 eingruppiert. Da kann er sich auf den Kopf stellen. Hätte er das vermeiden wollen, hätte er die Tätigkeit nicht übertragen dürfen. Hat er das, bist Du entsprechend eingruppiert und hast Anspruch auf das Entgelt.

Lo sa

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Antw:Höhergruppierung Haushaltssperre
« Antwort #4 am: 02.03.2022 09:02 »
Es ist wirklich immer wieder erstaunlich, wie Personalstellen den Haushalt über die Tarifautomatik stellen. Überall das gleiche. Der Haushalt ändert rein gar nichts an dem Tarifwortlaut: "...ist eingruppiert". Man wird nicht eingruppiert - man ist es automatisch durch die übertragene dauerhaft auszuübende Tätigkeit.
Arbeit gegen Geld. Warum sollte also ein Arbeitnehmer in Vorleistung gehen? Wenn der Haushalt nicht passt, darf eben vorher auch noch nichts übertragen werden! Dies einzuhalten, ist Aufgabe des Haushaltsbeauftragten der Behörde und nicht das Problem des Beschäftigten, der die entsprechende Arbeit leistet.

Organisator

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Antw:Höhergruppierung Haushaltssperre
« Antwort #5 am: 02.03.2022 09:35 »
Wäre dann die Frage @ TE, ob die Tätigkeit tatsächlich übertragen wurde oder bislang nur ausgeübt wird.