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Corona-Sonderzahlung 2022

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Sebs94:
Ich wollte mal eine Frage stellen zu den jetzt baldig gezahlten Corona-Sonderbonus 2022. Bis Ende März müssen diese für den Öffentlichen Dienst für die Arbeitnehmer gezahlt werden, satte 1300 Euro steuerfrei. habe hier gleich mehrere Fragen:

1. Ich arbeite erst seit Oktober 2021 bei meinem jetzigen Arbeitgeber, bekomme ich als VZ-Beschäftigter auch diese vollen 1300 Euro oder werden diese anteilig gezahlt? Ich bin ja lediglich im letzten Quartal hier beschäftigt gewesen und die 9 Monate davor nicht.

2. Bekommen Vollzeit, Teilzeit und Geringfügig Beschäftigte alle den selben Bonus? Oder Anteilmäßig?

3. Wenn man jetzt zum 31.03.22 kündigen würde (egal wie lange man nun beschäftigt bzw. dabei ist), hat man dann auch noch Anspruch auf diese Sonderzahlung oder nicht und muss man die Sonderzahlung zusätzlich in der Kündigung vermerken?

Danke für eure Antworten und Hilfen.

rennie:
in vielen Ländern wurde sie schon mit dem Februar-Gehalt ausgezahlt.

1. ja. Du musst nur am 29.11 im Arbeitsverhältnis gestanden haben (was Du ja tust) UND zwischen dem 1.1 und 29.11 einen Tag Anspruch auf Gehalt gehabt haben (was Du auch tust).

2. wenn ich das richtig lese, ja. Steht nichts gegenteiliges im Tarifvertrag.

3. Ja, hätte man. Wieso man die in Der Kündigung erwähnen müsste wüsste ich aber nicht. (Anders wäre es vielleicht gelegen, wenn man zum 28.2 gekündigt hätte, da man ja dann immer noch Recht hat die Zahlung zu bekommen nach Ende des Arbeitsverhältnisses...)

(siehe https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/tv-l/tv-corona-sonderzahlung.pdf)

Pakart:

--- Zitat von: rennie am 02.03.2022 09:09 ---in vielen Ländern wurde sie schon mit dem Februar-Gehalt ausgezahlt.

1. ja. Du musst nur am 29.11 im Arbeitsverhältnis gestanden haben (was Du ja tust) UND zwischen dem 1.1 und 29.11 einen Tag Anspruch auf Gehalt gehabt haben (was Du auch tust).

2. wenn ich das richtig lese, ja. Steht nichts gegenteiliges im Tarifvertrag.

3. Ja, hätte man. Wieso man die in Der Kündigung erwähnen müsste wüsste ich aber nicht. (Anders wäre es vielleicht gelegen, wenn man zum 28.2 gekündigt hätte, da man ja dann immer noch Recht hat die Zahlung zu bekommen nach Ende des Arbeitsverhältnisses...)

(siehe https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/tv-l/tv-corona-sonderzahlung.pdf)

--- End quote ---

zu 2. Aus meiner Sicht nur Anteilsmäßig, sie § 2 Abs. 2 S. 2. des Sonderzahlungs Tarifvertrages

rennie:
ja, sorry, stimmt, den Satz hatte ich wohl überlesen.

Pakart:

--- Zitat von: rennie am 02.03.2022 09:27 ---ja, sorry, stimmt, den Satz hatte ich wohl überlesen.

--- End quote ---

Der ist auch kurz, verstecke und eingequetscht in dem Vertrag untergebracht. Insofern kann das mal passieren.

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