Hallo zusammen,
ich habe einen Antrag auf eine Höhergruppierung von E5 auf E8 gestellt, der abgelehnt wurde.
Die Begründung ist, die Stelle sei mit E5 bewertet.
Soweit so gut.
Im Detail sieht das so aus: Ich habe am 1.8.21 angefangen, die Kollegin für die ich die Elternezeitvertretung mache, ging am offiziell am 01.09.21 in Elternzeit. Vorher habe ich erfahren, dass sie einen Antrag auf Höhergruppierung in E8 gestellt hatte, und der dann im August 21 genehmigt wurde, also nachdem ich den Arbeitsvertrag unterschrieben hatte und meine Tätigkeit aufgenommen habe.
Jetzt ist meine Frage: Welche Argumente oder rechtliche Handhabe habe ich um gegen die Ablehung vorzugehen? Ich habe dieselben Aufgaben übernommen, führe sie in der gleichen Art und Selbstständigkeit aus und habe zusätzlich Aufgaben im EDV-Bereich übernommen, die vorher von externen Firmen ausgeführt wurden.