Autor Thema: Höhergruppierung Bibliothek Elternzeitvertretung  (Read 3215 times)

Organisator

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Antw:Höhergruppierung Bibliothek Elternzeitvertretung
« Antwort #15 am: 02.03.2022 12:05 »
Die Tätigkeiten, die im Organigramm mir bzw meiner Kollegin zugeordnet worden sind, stammen von meiner Vorgesetzten bzw ihrer Vorgängerin. Soweit ich weiß, ist das immer intern geregelt worden und nicht über die Personalabteilung, aber das kläre ich ab. Leider ist aktuell bei uns die Leitung des Personalamts vakant, daher hätte ich in dem Fall auch keinen Ansprechpartner.

 Das Organigramm wurde nur vorgelegt, als meine Kollegin ihren Antrag auf eine Höhergruppierung vorlegte.

Dann gilt es zunächst herauszufinden, welche Aufgaben dir tatsächlich übertragen wurden. Im Zweifel schaust du dazu in deine Unterlagen oder fragst im Personalbereich (der auch ohne Leitung sicherlich arbeitsfähig sein wird).

Sollte deine Vorgesetzte wollen, dass du andere Tätigkeiten ausführst, kann sie dass über den Personalbereich in Auftrag geben. Bis dahin gilt es, die übertragenen Tätigkeiten auch weiter auszuführen; dies ist deine Hauptpflicht aus deinem Arbeitsvertrag.

FAMI

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Antw:Höhergruppierung Bibliothek Elternzeitvertretung
« Antwort #16 am: 02.03.2022 12:23 »
Vielen Dank euch, ich bin auf jeden Fall schlauer.


 Bis dahin gilt es, die übertragenen Tätigkeiten auch weiter auszuführen; dies ist deine Hauptpflicht aus deinem Arbeitsvertrag.

Das ist natürlich klar. Ich mache ja trotzdem alle Aufgaben.


Organisator

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Antw:Höhergruppierung Bibliothek Elternzeitvertretung
« Antwort #17 am: 02.03.2022 12:28 »
Ich wollte darauf hinweisen, dass nur die übertragenen Tätigkeiten auszuführen sind. Nicht "alle" Aufgaben, die dir irgendjemand versucht hat zu geben.

FAMI

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Antw:Höhergruppierung Bibliothek Elternzeitvertretung
« Antwort #18 am: 02.03.2022 12:44 »
Da hätte ich eine Frage.
Folgende Beispielsituation:
Wenn ich diese Tätigkeiten (also die "zusätzlichen) nicht machen würde, hätten wir ein technisches Problem, das uns hindert einem Teil unserer Arbeit nachgehen zu können.
Wenn ich diese Tätigkeit also ausführe und es ginge was schief, bei dem danach zb gar nichts mehr gehen würde, wer haftet dann?

Also ist jetzt ganz vom Thema ab, aber bisher kannte ich mich auch nicht wirklich mit alldem aus.

Isie

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Antw:Höhergruppierung Bibliothek Elternzeitvertretung
« Antwort #19 am: 02.03.2022 13:13 »
Wenn du Tätigkeiten ausübst, die dir nicht von einer dazu berechtigten Person übertragen wurden, kannst du abgemahnt werden. Wenn du die Tätigkeiten dann auch noch falsch ausübst, könnte dir grobe Fahrlässigkeit oder vielleicht sogar Vorsatz vorgeworfen werden, so dass du Schadenersatz leisten müsstest.

Organisator

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Antw:Höhergruppierung Bibliothek Elternzeitvertretung
« Antwort #20 am: 02.03.2022 13:27 »
Wenn ich diese Tätigkeiten (also die "zusätzlichen) nicht machen würde, hätten wir ein technisches Problem, das uns hindert einem Teil unserer Arbeit nachgehen zu können.

Das ist nicht schlimm, weil nicht dein Problem. Wenn du es dennoch machst, schilderte Isie die Folgen.

Deine Führungskraft kann die zusätzlichen Aufgaben dir ganz einfach übertragen lassen. Wenn sie es nicht macht, liegt das außerhalb deiner Verantwortung und deines Einflussbereichs. Für ggf. daraus resultierende Probleme ist die Führungskraft verantwortlich, nicht du.

XTinaG

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Antw:Höhergruppierung Bibliothek Elternzeitvertretung
« Antwort #21 am: 02.03.2022 13:37 »
Eben. Du solltest nicht den Fehler machen, Arbeitgeberprobleme zu Deinen zu machen.