Servus,
eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, korrekt?
Es würde auch ein Post-it ausreichen, korrekt?
Eine normale Zustellung per normalem Brief würde nicht ausreichen, korrekt?
Besser wäre oder ist ein Einschreiben Übergabe oder eine Postzustellungsurkunde, korrekt?
Die Kündigung muss in den Verfügungsbereich des Empfängers gelangen, korrekt?
Jede Versandart per Post ist kritisch zu sehen. Der Briefzusteller kann nur bestätigen, dass er einen adressierten Umschlag an einem bestimmten Datum übergeben/eingeworfen hat. Den Inhalt des Umschlags kann er nicht bezeugen, korrekt?
Seitens des AGs sollte noch besser und am besten und sichersten die Kündigung nachweisbar ausgehändigt worden sein, also am besten persönlich von zwei anderen Mitarbeitern des AGs oder vom AG selbst mit einem Zeugen, der auch tatsächlich bezeugen kann, dass es sich um eine Kündigung handelt, korrekt?
Falls bei der persönlichen Übergabe der Empfänger nicht anwesend ist, würde in dem Fall ein Einwurf in den Briefkasten ausreichen, korrekt? Dieser Einwurf ist zu protokollieren und von beiden Mitarbeitern zu unterschreiben, korrekt?
Der AG ist in der Beweispflicht, dass eine Kündigung zugestellt bzw. ausgehändigt wurde,und nicht der AN, der beweisen muss, dass er keine Kündigung erhalten hat, korrekt?
Vereitelungsgründe wären z. B. Briefkasten nicht vorhanden, Briefkasten nicht zu öffnen, kein Name auf Klingel und, oder Briefkasten?
Eine Annahmeverweigerung von Schriftstücken per Einschreiben oder Postzustellungsurkunde vom Arbeitgeber ist kein Vereitelungsgrund, da man nicht wissen kann, um welchen Inhalt es sich handelt, obwohl man mit einer Kündigung rechnen muss, da diese angekündigt wurde, korrekt?
Würde es ausreichen, wenn der Zusteller die Kündigung an die Tür befestigen, kleben, klemmen ... würde?
Wie ist das z. B. konkret in dem Fall, wenn der Zusteller oder der AG und Mitarbeiter die Kündigung in den falschen Briefkasten am richtigen Haus oder in den Briefkasten des falschen Hauses einwirft/einwerfen, aber die korrekte Zustellung dokumentiert und der Empfänger die Kündigung vom Nachbarn erst mind. einen Tag später erhält? Würde die Zeugenaussage des Nachbarn ausreichen, sodass die Kündigung nicht fristgerecht zugestellt wurde?
Danke Euch.
Grüße