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Fragen zur Kündigung: "Ausnahmen", Zustellung, Übergabe, Ausändigung, Vereitelun

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maiklewa:
Ich kenne tatsächlich einen Fall, bei dem ich als Zuschauer saß, bei dem der Bote nachweislich die Kündigung am letztmöglichen Tag in den Briefkasten des falschen Reihenhauses eingeworfen hatte. Kündigung unwirksam. Arbeitsverhältnis wurde nicht gekündigt und bestand weiterhin fort. Das kann allen passieren, auch den Mitarbeitern und dem AG selbst. Holzauge sei wachsam!

Interessant wäre es natürlich, was wäre, wenn der Empfänger (Eigentümer oder Mieter eines Hauses) explizit seinem AG und deren Angestellten das Betreten des Grundstücks verbietet und, oder ein Schild "Betreten verboten" aufstellt. So kann ja keine Zustellung möglich sein!

OrganisationsGuy:
Ein Verbot zum betreten des Grundstücks bzw. ein entsprechendes Schild sorgen nicht dafür, dass die Zustellung unmöglich wird. Es sorgt eventuell dafür das bei Zustellung der Empfänger rechtliche Schritte gegen das übergangene Verbot anstrebt.

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