Autor Thema: Klageerwiderung ja oder nein? Vor- und Nachteile?  (Read 2018 times)

bella

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Hallo,

macht eine Klageerwiderung auf eine Kündigungsschutzklage immer Sinn und ist besser oder ist es nicht, zumindest einzelfallabhängig, besser, die Kündigungsgründe erst im Gütetermin vorzutragen, damit der Kläger eben auch erst im Gütetermin auf die Gründe reagieren muss, was ja auch wiederum einzelfallabhängig für den Kläger und, sofern es einen Rechtsbeistand geben sollte, vielleicht nicht ganz so einfach ist, weil keine Erfahrung vor Gericht, nicht gut und richtig vorbereitet, Nervosität ...?

Was meint ihr? Welche Erfahrungen habt ihr?

Wie handhabt das eure Behörde?

Danke.

Viele Grüße

XTinaG

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Antw:Klageerwiderung ja oder nein? Vor- und Nachteile?
« Antwort #1 am: 02.03.2022 20:53 »
Eine Klageerwiderung macht im Kündigungsschutzverfahren grundsätzlich keinen Sinn. Warum sollte man dem Kläger überhaupt etwas oder gar die Kündigungsgründe offenbaren.

bella

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Antw:Klageerwiderung ja oder nein? Vor- und Nachteile?
« Antwort #2 am: 02.03.2022 22:26 »
Gut, Klage geht ein, AG erhält Post, dass Klage eingereicht wurde und dass zum Gütetermin vorgeladen wird, in dem dann doch das Gericht vom AG wissen möchte, warum gekündigt wurde. In dem Gütetermin wird wohl der AG begründen müssen?

carriegross

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Antw:Klageerwiderung ja oder nein? Vor- und Nachteile?
« Antwort #3 am: 03.03.2022 08:48 »
Bin bei Tina. Als AG nie eine Klageerwiderung schreiben und schon gar nicht mit Gründen. Das bietet nur weitere Angriffsfläche für den Kläger.

Aus Klägersicht würde ich allerdings auch erst einmal nur das Nötigste in die Klage schreiben (Anträge auf Feststellung auf Zulässigkeit der Klage, Feststellung Kündigung ist unbegründet, Feststellung, dass AV durch Kündigung nicht aufgelöst wurde und das AV weiterhin fortbesteht ...).

Es gibt für die Kläger genug Möglichkeiten, sich beraten und, oder vertreten zu lassen (Rechtspfleger, Gewerkschaft, Beratungshilfe, PKH, Rechtsschutzversicherung, pro bono ...). Auch der ein oder andere Kläger ist vielleicht nicht auf den Kopf gefallen und weiß sich selbst zu verteidigen. Vielleicht hat man auf der Klägerseite ja einen Personaler sitzen!? ;-) So einfach, wie sich das so mancher AG denkt, ists nicht immer. Zwar wird in den seltensten Fällen der Fortbestand des AVs festgestellt, sondern es gibt Abfindungen, aber solche Fälle gibts.

XTinaG

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Antw:Klageerwiderung ja oder nein? Vor- und Nachteile?
« Antwort #4 am: 03.03.2022 08:51 »
Gut, Klage geht ein, AG erhält Post, dass Klage eingereicht wurde und dass zum Gütetermin vorgeladen wird, in dem dann doch das Gericht vom AG wissen möchte, warum gekündigt wurde. In dem Gütetermin wird wohl der AG begründen müssen?

Möglicherweise. Möglicherweise auch nicht.

carriegross

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Antw:Klageerwiderung ja oder nein? Vor- und Nachteile?
« Antwort #5 am: 03.03.2022 09:01 »
Letzteres habe ich noch nie erlebt.

XTinaG

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Antw:Klageerwiderung ja oder nein? Vor- und Nachteile?
« Antwort #6 am: 03.03.2022 09:27 »
Es nimmt den Vorsitzenden zwar möglicherweise gegen die Partei ein, aber die Entsendung eines weitgehend unwissenden, aber verhandlungsberechtigten Vertreters, der zu den genauen Gründen, Umständen und Anlässen der Kündigung nichts substanzielles beisteuern kann, führt dazu, daß dieser auch bei wahrheitsgemäßer Antwort auf Fragen des Vorsitzenden im Gütetermin keine nähere Begründung liefert, ohne daß dagegen eine unmittelbare Handhabe bestünde.

carriegross

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Antw:Klageerwiderung ja oder nein? Vor- und Nachteile?
« Antwort #7 am: 03.03.2022 11:00 »
Ich liebe solch verschachtelten Sätze, bei denen 1/4 ausgereicht hätte, un das zu sagen, was man sagen wollte.

maiklewa

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Antw:Klageerwiderung ja oder nein? Vor- und Nachteile?
« Antwort #8 am: 03.03.2022 17:33 »
Da ich da selbst Erfahrungen gemacht habe: ich kann für den Kläger nur empfehlen, möglichst viele Informationen in die Kündigungsschutzklage zu packen. Denn dann muss der AG Fragen des Vorsitzenden beantworten und liefern. Natürlich sollte alles der Wahrheit entsprechen, vielleicht muss man auch reflektierend sich selbst "anklagen", aber es muss authentisch sein, es darf nicht persönlich gegenüber dem AG werden (auch, wenn das sehr schwerfällt).

BAT

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Antw:Klageerwiderung ja oder nein? Vor- und Nachteile?
« Antwort #9 am: 03.03.2022 19:28 »
Eine Klageerwiderung macht im Kündigungsschutzverfahren grundsätzlich keinen Sinn. Warum sollte man dem Kläger überhaupt etwas oder gar die Kündigungsgründe offenbaren.

Es hat etwas Sinn oder nicht.