Bin bei Tina. Als AG nie eine Klageerwiderung schreiben und schon gar nicht mit Gründen. Das bietet nur weitere Angriffsfläche für den Kläger.
Aus Klägersicht würde ich allerdings auch erst einmal nur das Nötigste in die Klage schreiben (Anträge auf Feststellung auf Zulässigkeit der Klage, Feststellung Kündigung ist unbegründet, Feststellung, dass AV durch Kündigung nicht aufgelöst wurde und das AV weiterhin fortbesteht ...).
Es gibt für die Kläger genug Möglichkeiten, sich beraten und, oder vertreten zu lassen (Rechtspfleger, Gewerkschaft, Beratungshilfe, PKH, Rechtsschutzversicherung, pro bono ...). Auch der ein oder andere Kläger ist vielleicht nicht auf den Kopf gefallen und weiß sich selbst zu verteidigen. Vielleicht hat man auf der Klägerseite ja einen Personaler sitzen!? ;-) So einfach, wie sich das so mancher AG denkt, ists nicht immer. Zwar wird in den seltensten Fällen der Fortbestand des AVs festgestellt, sondern es gibt Abfindungen, aber solche Fälle gibts.